Der Kreditnehmer hat die Möglichkeit, seinen Kredit mit unterschiedlichen Tarifen gegen z.B. Ableben, Unfall
oder Krankheit abzusichern. Teilweise wird auch eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit angeboten. Die
Versicherung begleicht in der Regel im Todesfall die noch ausstehende Restschuld des
aufgenommenen Darlehens bzw. übernimmt bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Raten.
Wenn die Bank nicht vorschreibt, dass zwingend eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss,
so sind die Kosten für die Restschuldversicherung nach deutschem Recht nicht in den Effektivzins einzurechnen.
Oft ist es jedoch so, dass die Gesamtkosten des Kredites spürbar anheben.
Die Kosten für die RSV (Kreditversicherung) sind oftmals deutlich höher als vergleichbare Risikoversicherungen
anderer Versicherer. Ein Vorteil ist allerdings die fehlende Gesundheitsprüfung der Restschuldversicherung,
die es vielen Kreditnehmern erst ermöglicht diese Gefahren abzusichern. Des Weiteren kann man hier eine Gefahr
absichern ( Arbeitslosigkeit ), die man am Versicherungsmarkt ansonsten nicht absichern kann.
Ab 11.06.2010 gilt ein neues Urteil vom Bundesgerichtshof. Lesen Sie für weitere Informationen unseren ausführlichen News-Artikel zum Thema Kredit und Restschuldversicherung.
>> Wann lohnt sich eine Kreditversicherung
>> Was ist ein (Kredit) Scoring
>> Informationen zum Kreditantrag
>> Ist ein Online Kredit günstiger?
>> Macht es Sinn einen zweiten Kreditnehmer in den Antrag aufzunehmen?
>> Was ist der Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzins?
>> Kann ich einen Ratenkredit vorzeitig zurückzahlen bzw. umschulden?
>> Welche Anforderungen muss ich als Antraggeber erfüllen?
>> Kann sich der Zins während der Laufzeit ändern?
>> Was ist eine Restschuldversicherung (Kreditversicherung)?