Kredit Restschuldversicherungen


Was ist eine Restschuldversicherung, RSV, Kreditversicherung?


Der Kreditnehmer hat die Möglichkeit, seinen Kredit mit unterschiedlichen Tarifen gegen z.B. Ableben, Unfall oder Krankheit abzusichern. Teilweise wird auch eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit angeboten. Die Versicherung begleicht in der Regel im Todesfall die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens bzw. übernimmt bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Raten.

Wenn die Bank nicht vorschreibt, dass zwingend eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss, so sind die Kosten für die Restschuldversicherung nach deutschem Recht nicht in den Effektivzins einzurechnen. Oft ist es jedoch so, dass die Gesamtkosten des Kredites spürbar anheben.

Die Kosten für die RSV (Kreditversicherung) sind oftmals deutlich höher als vergleichbare Risikoversicherungen anderer Versicherer. Ein Vorteil ist allerdings die fehlende Gesundheitsprüfung der Restschuldversicherung, die es vielen Kreditnehmern erst ermöglicht diese Gefahren abzusichern. Des Weiteren kann man hier eine Gefahr absichern ( Arbeitslosigkeit ), die man am Versicherungsmarkt ansonsten nicht absichern kann.


Ab 11.06.2010 gilt ein neues Urteil vom Bundesgerichtshof. Lesen Sie für weitere Informationen unseren ausführlichen News-Artikel zum Thema Kredit und Restschuldversicherung.

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