Ja, Sie haben das Recht einen Ratenkredit vorzeitig zurückzuzahlen, z.B. auch durch Aufnahme eines
günstigeren Kredites bei einer anderen Bank. Die von Ihnen gezahlte Bearbeitungsgebühr wird Ihnen
allerdings von der abgelösten Bank nicht zurückerstattet. Während der vereinbarten
Zinsfestschreibungszeit/Darlehenslaufzeit können Sie aufgrund der gesetzlichen Regelungen das Darlehen
nach frühestens 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen und den ausstehenden
Kreditbetrag zurückzahlen.
Sie können auch während der vereinbarten Laufzeit bei den meisten Banken Teilbeträge zurückzahlen. In
diesen Fällen bleibt die monatliche Rate gleich und es verkürzt sich die Laufzeit.
Umschuldungen sind für alle geeignet die mehrere Darlehen gleichzeitig bedienen müssen und künftig nur noch eine Rate bezahlen möchten. Wer seinen teuren Dispo ablösen möchte um sein Konto auszugleichen spart sich Kosten mit einem güsntigen Kredit.
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