Der Nominalzins gibt die Höhe der Verzinsung Ihres Darlehens an und dient zur Berechnung der von Ihnen an
den Darlehensgeber zu zahlenden Zinsrate. Der vereinbarte Zins bleibt über die gesamte Laufzeit garantiert bestehen.
Im Gegensatz zum Nominalzins berücksichtigt der gemäß Preisangabenverordnung auszuweisende Effektivzins preisbestimmende Faktoren
aus dem regelmäßigen Kreditverlauf. Preisbestimmende Faktoren sind der
Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine, Tilgungssatz, -beginn und
-höhe sowie der Auszahlungskurs.
Diese Faktoren werden bei der Berechnung auf die vereinbarte Zinsfestschreibungszeit verteilt. Das Ergebnis
ist der Effektivzins, der Ihnen die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr in Prozent angibt und Ihnen als
theoretische Vergleichsgröße dient. Sie können nun mit Hilfe des Effektivzinses Darlehensangebote mit
gleicher Zinsfestschreibungszeit vergleichen. Hierfür müssen in den jeweiligen Angeboten allerdings alle
preisbestimmenden Faktoren bis auf den Nominalzins identisch sein. Da Ihnen die Berechnungsfaktoren aber
leider nicht immer genannt werden, ist ein Preisvergleich über den Effektivzins nur bedingt möglich.
Erschwert wird der Vergleich auch durch eine Reihe weiterer Kosten, die nicht im Effektivzins berücksichtigt
sind.
Wir empfehlen Ihnen daher, neben dem Effektivzins, auch die weiteren Kosten für das von Ihnen
gewünschte Darlehen eingehend zu prüfen.
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