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BGH-Urteil: Keine Bearbeitungsgebühr für Verbraucherkredite


Banken dürfen für Verbraucherkredite keine laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren erheben, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 13.05.2014. Mit seinem Urteil in gleich zwei parallel gelagerten Revisionsverfahren stärkt der BGH die Verbraucherrechte und löst mit seiner Entscheidung einen Rückforderungsanspruch in Milliardenhöhe aus.

Die Richter in Karlsruhe prüften aufgrund zweier Klagen die Kreditverträge der Postbank und der Essener National-Bank. Hierbei ging es um vorgefertigte Vertragsklauseln, die den Kreditnehmern neben den üblichen Zinsen zusätzlich laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellten.


Laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite sind unzulässig

Die Banken begründeten die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bearbeitungsgebühren, die regelmäßig zwischen einem und drei Prozent liegen, mit dem notwendigen Aufwand für die Beratung des Kunden und der Prüfung der Bonität. Die Richter urteilten, dass diese Vertragsklauseln die Kreditnehmer unangemessen benachteiligen. Eine solche laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die Banken Kreditverträge aus eigenem Interesse bearbeiten, zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden ohnehin gesetzlich verpflichtet sind und somit die Kosten hierfür nicht auf den Kreditnehmer abwälzen dürfen. Die Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken ist daher unzulässig und eine laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr darf nicht erhoben werden.

Ein Kreditnehmer hatte bei der Postbank im Jahr 2012 online einen Kredit beantragt. Für seinen Kredit in Höhe von über 40.000 Euro wurden dem Kreditnehmer Bearbeitungsgebühren von 1.200 Euro berechnet. Bereits in den Vorinstanzen hatte der Kreditnehmer Recht bekommen. Nun hat sogar der BGH entschieden (BGH-Urteil vom 13.05.2014, AZ: XI ZR 170/13), dass diese Bearbeitungsgebühr für Verbraucherkredite unzulässig ist. Auch im Fall der Essener National-Bank urteilte der BGH (BGH-Urteil vom 13.05.2014, AZ: XI ZR 405/12), dass die Erhebung von Bearbeitungsgebühren in Höhe von 100 Euro für einen Kredit von 10.000 Euro unzulässig ist.


Rückforderungsansprüche für Verbraucherkredite ab 2011

Die vorgenannten Kreditnehmer erhalten die gezahlten Bearbeitungsgebühren von den Banken zurück, da die Erhebung unzulässig ist. Auch andere Kreditnehmer können hiervon betroffen sein. Zwar erheben viele Banken schon seit einiger Zeit keine Bearbeitungsgebühren mehr, allerdings können auch früher gezahlte laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite zurückgefordert werden.

Aufgrund der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt dies für alle Verträge, die ab dem Jahr 2011 geschlossen wurden. Wann die Verjährungsfrist genau zu laufen beginnt und ob hierbei sogar die Verjährungsfrist von 10 Jahren zur Anwendung kommt, wird der BGH in Zukunft entscheiden.


Mögliche Rückforderungen in Milliardenhöhe

Zurzeit sind diesbezüglich über 100 Revisionen beim BGH anhängig und rund 600 Fälle liegen bei anderen Gerichten vor. Auch die Ombudsleute der Banken bearbeiten nach eigenen Angaben derzeit rund 3.000 Verfahren. Auf die Banken kommen wegen laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite erhebliche Rückforderungsansprüche in Milliardenhöhe zu.


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