Banken dürfen für Verbraucherkredite keine laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren
erheben, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 13.05.2014. Mit seinem Urteil in
gleich zwei parallel gelagerten Revisionsverfahren stärkt der BGH die Verbraucherrechte
und löst mit seiner Entscheidung einen Rückforderungsanspruch in Milliardenhöhe aus.
Die Richter in Karlsruhe prüften aufgrund zweier Klagen die Kreditverträge der
Postbank
und der Essener National-Bank. Hierbei ging es um vorgefertigte Vertragsklauseln, die
den Kreditnehmern neben den üblichen Zinsen zusätzlich laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren
in Rechnung stellten.
Die Banken begründeten die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bearbeitungsgebühren,
die regelmäßig zwischen einem und drei Prozent liegen, mit dem notwendigen Aufwand für die Beratung
des Kunden und der Prüfung der Bonität. Die Richter urteilten, dass diese Vertragsklauseln die
Kreditnehmer unangemessen benachteiligen. Eine solche laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr ist
unzulässig, da die Banken Kreditverträge aus eigenem Interesse bearbeiten, zur Prüfung der
Kreditwürdigkeit des Kunden ohnehin gesetzlich verpflichtet sind und somit die Kosten hierfür
nicht auf den Kreditnehmer abwälzen dürfen. Die Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Banken ist daher unzulässig und eine laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr darf nicht erhoben werden.
Ein Kreditnehmer hatte bei der Postbank im Jahr 2012 online einen Kredit beantragt. Für seinen
Kredit in Höhe von über 40.000 Euro wurden dem Kreditnehmer Bearbeitungsgebühren von 1.200 Euro
berechnet. Bereits in den Vorinstanzen hatte der Kreditnehmer Recht bekommen. Nun hat sogar der
BGH entschieden (BGH-Urteil vom 13.05.2014, AZ: XI ZR 170/13), dass diese Bearbeitungsgebühr
für Verbraucherkredite unzulässig ist. Auch im Fall der Essener National-Bank urteilte der
BGH (BGH-Urteil vom 13.05.2014, AZ: XI ZR 405/12), dass die Erhebung von Bearbeitungsgebühren
in Höhe von 100 Euro für einen Kredit von 10.000 Euro unzulässig ist.
Rückforderungsansprüche für Verbraucherkredite ab 2011
Die vorgenannten Kreditnehmer erhalten die gezahlten Bearbeitungsgebühren von den Banken
zurück, da die Erhebung unzulässig ist. Auch andere Kreditnehmer können hiervon betroffen
sein. Zwar erheben viele Banken schon seit einiger Zeit keine Bearbeitungsgebühren mehr,
allerdings können auch früher gezahlte laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren für
Verbraucherkredite zurückgefordert werden.
Aufgrund der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt dies für alle Verträge, die
ab dem Jahr 2011 geschlossen wurden. Wann die Verjährungsfrist genau zu laufen beginnt
und ob hierbei sogar die Verjährungsfrist von 10 Jahren zur Anwendung kommt, wird der
BGH in Zukunft entscheiden.
Mögliche Rückforderungen in Milliardenhöhe
Zurzeit sind diesbezüglich über 100 Revisionen beim BGH anhängig und rund 600 Fälle liegen bei
anderen Gerichten vor. Auch die Ombudsleute der Banken bearbeiten nach eigenen Angaben derzeit
rund 3.000 Verfahren. Auf die Banken kommen wegen laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren für
Verbraucherkredite erhebliche Rückforderungsansprüche in Milliardenhöhe zu.
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