Montag 10.05.2010 - Rubrik: Wirtschaft
Gerade Jungunternehmer kennen die finanziellen Problematiken zu Beginn - möglicherweise
besteht ein gewisses Grundkapital, bei einem Großteil der Neugründungen ist dies jedoch
nicht der Fall. Verschuldungen sind die Folge, was gerade Jungunternehmern oder Neugründern
zu Beginn im wahrsten Sinne des Wortes "das Genick bricht". Feste Bestandskunden gleich zu
Beginn einer Gründung sind unwahrscheinlich, eher ein langsam wachsender Kundenstamm wird
der Fall sein.
Ein Kredit und wachsende Verpflichtungen bei Jungunternehmern
Trotzdem, dass es sich dabei um ein stetig wiederholendes Prinzip handelt, sind Banken
nicht wohlwollender wenn es um den oft benötigten Kredit zu Beginn geht. Hohe effektive
Jahreszinsen, zahlreiche Konzepte, wie Business- und Liquiditätspläne werden genauesten
geprüft und durchkalkuliert, die Tilgungsanforderung erzeugen noch mehr Druck bei den
ohnehin unsicheren Neugründern - alles in allem folglich keine Kombination, die für jeden
gemacht ist und vor allem jedem gewährt wird. Entsprechend erfreulich sind die aktuellen
Nachrichten der KfW Bankengruppe, dass ein so genanntes Startergeld zur Verfügung gestellt
wird, das sowohl von Neugründern als auch Jungunternehmern genutzt werden kann.
Bis zu 50.000 Euro ohne Angaben der Zielverwendung können beantragt werden
Wer noch innerhalb der ersten drei Jahre, der Unternehmensgründung, einen Kreditantrag bei
der KfW-Bankengruppe einreicht, hat die Chance einen Kreditrahmen bis zu 50.000 Euro in
Anspruch nehmen zu können. Wofür letztendlich der beantragte Kredit benötigt wird, ist
für die KfW von keinster Bedeutung bei der Prüfung der eingereichten Unterlagen.
Gerade Anbieter von Dienstleistungen benötigen in den meisten Fällen nicht einmal einen
solch hohen Kredit,
sondern brauchen um ein Vielfaches weniger für die erste Starterphase.
Entsprechend lukrativ ist das aktuelle Angebot auch für diese Zielgruppe. Ob der
potentielle Neugründer oder gegenwärtige Jungunternehmer die ersten Einnahmen mit
einem Hauptgewerbe erzielt oder in Form einer nebenberuflichen Beschäftigung ist dabei
für die Bankengruppe und deren Kooperationspartner ebenfalls irrelevant.
Haftungsbefreiung sorgt für eine höhere Kreditbereitschaft
Entgegen aller Vorurteile ist die Zusammenarbeit zwischen der KfW Bankengruppe und der
individuellen Hausbanken nicht zum Nachteil für den Verbraucher. Zwar können die Hausbanken
jederzeit nach eigenen Kriterien entscheiden, ob ein Kredit bewilligt wird oder nicht, die
verminderte Haftung jedoch provoziert Risiko-Entscheidungen.
Der beantragte Kredit wird unmittelbar von den Banken und Sparkassen ausgezahlt, wobei
diese auch für die Prüfung der Unterlagen und die Entgegennahme der Kreditanträge zuständig
sind. Der persönliche Berater muss sowohl den Businessplan als auch den Liquiditätsplan
durchgehen, entsprechend auch die zu erwartenden Umsätze, die vom Verbrauche angegeben
wurden, kalkulieren. Erst nachdem der Bankberater die Sicherheiten des potentiellen
Kreditnehmers positiv bewertet, kann eine Kreditbewilligung erteilt werden. Da jedoch die
Banken bis zu 80 Prozent von der regulären Haftung befreit sind, werden die Anträge zwar
mit Sorgfalt jedoch nicht mit der übertriebenen Prüfungspflicht kontrolliert. Entsprechend
wahrscheinlicher ist eine Kreditbewilligung im Vergleich zu regulären Kreditanträgen die
ausschließlich mit Hilfe der Hausbanken finanziert werden sollen.
EU-Subventionen, Verbraucherinformationen und der effektive Jahreszins
Sollte man zunächst seine Hausbank wegen eines Gründerkredites kontaktieren, kann es unter
Umständen sein, dass man den persönlichen Berater eigenständig auf die Förderung mit Hilfe
der KfW Bankengruppe hinweisen muss.
Weswegen die KfW Bankengruppe günstige Konditionen, faire Kreditbedingungen und die
Haftungsfreistellung ermöglicht, ist beim dritten Kooperationspartner zu finden. Das so
genannte Startgeld-Programm wird zusätzlich von der Europäischen Union unterstützt. Die
dafür zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel stammen aus dem gesamten EU-Haushalt.
Jungunternehmer und Neugründer können sich aufgrund dieser Subventionierung über einen
effektiven Jahreszins von nur 4,23 Prozent bei insgesamt fünf Jahren Tilgungszeit freuen.
Verdoppelt man diese Finanzierungszeitraum, steigt der effektive Jahreszins bei insgesamt
zehn Jahren auf gerade mal 4,33 Prozent an.
Berücksichtigung des Wirtschaftsprinzips gewährt zahlungsfreie Anlaufjahre
Selbstverständlich handelt es sich dabei um einen feststehenden Zinssatz, der über die
gesamte Laufzeit geht und der sich selbst dann nicht erhöht, sofern der Kreditnehmer die
gebilligten Anlaufjahre nutzt. Bei einem Tilgungszeitraum handelt es sich dabei um zwei
zahlungsfreie Jahre, bei nur fünf Jahren Laufzeit handelt es sich um ein Jahr, das genutzt
werden kann.
Selbst kritische Finanzexperten konnten sich ausschließlich positiv über den neuen
Gründer-Zuschuss äußern, da im gesamten Konkurrenzvergleich kein vergleichbarer oder
annähernd günstigerer Kredit gefunden werden konnte.