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Neue Verbraucherkreditrichtlinie verteuert Kredite


Montag 22.11.2010 - Rubrik: Wirtschaft

Die geänderte Verbraucherkreditrichtlinie, wir berichteten, sollte für den Verbraucher einen besseren Schutz und eine höhere Transparenz ermöglichen. Die Kommission der Europäischen Union führte die Änderungen in diesem Sommer ein und hatte dabei eigentlich nur Gutes im Sinn. Strenge Auflagen und ein besserer Verbraucherschutz sollte sie erfüllen, die neue Verbraucherkreditrichtlinie. Kernpunkt war unter anderem, dass es Banken nicht mehr erlaubt war mehr als ein Prozent der zurück gezahlten Summe als Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung zu stellen. Zum Teil berechneten Banken horrende Summen, wenn ein Kredit vor der vereinbarten Laufzeit getilgt werden sollte.


Banken mit findiger Idee

Das Geschäft mit der Vorfälligkeitsentschädigung wollte man sich aber eigentlich seitens der Banken nicht verderben lassen, verdiente man doch ganz gut daran. Dass der Kunde seinen Kredit vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurück zahlen wollte, nein das war gar nicht im Sinne der Banken. Und da dieses Geschäft jetzt nicht mehr erlaubt ist, möchte man sich an Stelle der Banken sein Geld an anderer Stelle wieder holen. Es scheint, als ob die Änderungen der Verbraucherkreditrichtlinie genau das Gegenteil bewirken. Nun haben zahlreiche Banken so genannte Sondergebühren eingeführt und am Ende wird der Kredit für den Verbraucher nicht preiswerter, sonder noch teurer. Hat eine EU-Richtlinie wieder einmal einen "Schuss nach hinten" ausgelöst?


Zauberwort "Bearbeitungsgebühren"

Verwaltungskosten für die Bearbeitung vorzeitig gekündigter Kredite gab es bereits vor der Änderung der Verbraucherkreditrichtlinie und meist wurden diese mit der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Mit dem Hinweis auf die neue Regelung werden die Gebühren nun zusätzlich zur Vorfälligkeitsentschädigung. Andere Banken haben sich etwas Neues ausgedacht, sie berechnen schon bei der Antragstellung für den Kredit hohe Bearbeitungsgebühren. Diese Gebühren werden bei vorzeitiger Tilgung aber nicht etwa zurückgezahlt, insofern zahlt der Verbraucher nun doppelt.


Verwaltungsmonster Verbraucherkreditrichtlinie

Verwaltungskosten und Bearbeitungsgebühren, für die kreditgebenden Banken und mit staatlicher Absegnung. Das Verwaltungsmonster Verbraucherkreditrichtlinie hat sich als fehlerhaft und verbraucherschädlich herausgestellt. Tritt der Fall einer vorzeitigen Kündigung des Kredites ein, berechnen einige Banken eine so genannte Verwaltungsvergütung, in einigen Fällen ein Prozentsatz der getilgten Kreditsumme, andere Banken berechnen zwischen 20€ und 50€. Diese Kosten sind keineswegs neu, jedoch beließen es die meisten Banken bei diesen Gebühren und berechneten die Vorfälligkeitsentschädigung nicht mehr. Nun müssen die Kreditnehmer beide Kosten tragen, die gesetzlich festgelegten 1% Vorfälligkeitsentschädigung zuzüglich der individuell festgelegten Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren. Eine weitere Möglichkeit, die sich Banken haben einfallen lassen, die anfänglichen Finanzierungskosten werden nun auf die Bearbeitungsgebühren umgelagert. Zahlt der Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig zurück, erhält er die bereits gezahlten Bearbeitungsgebühren aber nicht mehr zurück. Der Verbraucher erkennt dieses Vorgehen an einem deutlichen Unterschied zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins.


Nichts ist einfacher geworden

Nur ein halbes Jahr später zeigt sich deutlich, für den Verbraucher ist nichts einfacher, nichts günstiger und schon gar nichts transparenter geworden. Die Änderung der Verbraucherkreditrichtlinie hat den Einfallsreichtum der Banken beflügelt, die Preisrechnung für Kredite ist noch undurchsichtiger geworden. Der Verwaltungsaufwand ist enorm gestiegen. Fazit der Änderung der Verbraucherkreditrichtlinie, was ursprünglich als Verbesserung gedacht gewesen ist, hat sich im Nachhinein als Rückschritt erwiesen, zum Nachteil des Verbrauchers. Vielleicht wird dieser Umstand noch einmal berücksichtigt und die Verbraucherkreditrichtlinie noch einmal überarbeitet und dann nicht als Verwaltungsmonster für den Verbraucher, sondern tatsächlich als Hilfe und Erleichterung für den Kreditnehmer.

Unser Tipp: Für den Kreditvergleich sollte sich der Verbraucher Zeit nehmen und nicht nur Obacht auf den Zins legen. Es lohnt sich das Kleingedruckte zu lesen, falls nicht ersichtlich, die Bearbeitungsgebühren und sonstige Kosten vor Abschluss des Kredites erfragen. Den Kreditvergleich sorgsam durchführen und die tatsächlichen Kosten der angefragten Kredite genau miteinander vergleichen. Sollzinsen und Effektivzins genau berechnen lassen und miteinander vergleichen.