Freitag 07.05.2010 - Rubrik: Allgemeines
Ausbleibende Kreditzusagen wegen mangelnder Datenschutzsicherheit
Zwei Themen, die bislang nur im Entferntesten etwas miteinander zu tun hatten, sind Kredite und Datenschutz. Betrachtet man zunächst beide Themenfelder im Einzelnen wird einem schnell klar, weswegen es einen feststehenden Zusammenhang dabei gibt.
Die Notwendigkeit der Kredite und die damit einhergehenden Verpflichtungen
Gewerbetreibende benötigen einen Kredit
entweder zu Beginn ihrer Geschäftsaufnahme oder
im Laufe der Ausübung ihrer Tätigkeit um zu expandieren; was die Wenigsten wissen ist, dass
in beiden Fällen speziell die technischen Sicherheiten das individuelle Rating
beeinflussen. Zwar zählt vorrangig die allgemeine Liquidität und die Prüfung der
Möglichkeiten, in wie weit der Kreditnehmer in der Lage ist, den geforderten Kredit
zurück zu zahlen, jedoch sind auch weitere Faktoren nicht außer Acht zu lassen.
Das Ziel eines jeden Kreditnehmers, insbesondere der Gewerbetreibenden, ist es, die
Risiken einer möglichen Nicht-Tilgung weitestgehend zu reduzieren. Damit geht
einher, dass das Unternehmen vor Spionage, Virenschäden und ähnlichen Technikschäden
geschützt ist und zudem Sorge trägt, dass hauseigene Server und Wireless-Lan-Netze
verschlüsselt sind. Vor allem Dienstleister, die in diesem Bereich tätig oder von der
technischen Funktionalität abhängig sind, benötigen die Konstanz hierbei um reguläre
Zahlungseingänge zu erhalten. Diese wiederum sorgen für die verlässliche, monatliche
Kredittilgung - welche bekannterweise grundlegend für die Kreditzusage ist.
Gesetzliche Bestimmungen zur EDV-Sicherheit und der Vergabe von Krediten
Die Zusammenhänge der Datensicherheit und des EDV-Schutzes werden in diesem Zusammenhang
klar, jedoch ist eine aktuelle Studie umso erschreckender: Zwar sollte es in jedem
Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten geben, woran sich auch die meisten Unternehmen
orientieren - welche Priorität diese Position haben sollte, wird allerdings nicht
beachtet. Im Rahmen der aktuellen Umfrage konnte festgestellt werden, dass die
Datenschutzbeauftragten nur einen gewissen Prozentsatz ihrer Arbeitszeit in die
Entwicklung und die Prüfung dieses Bereiches investieren.
Da jedoch Bankinstitute und
selbst onlinefokussierte Kreditgeber sich an den Bestimmungen
der Basel II Richtlinien orientieren müssen, welche 2007 die Zusammenhänge zwischen
Datensicherheit, Technik und der Vergabe von Krediten regelt, sollten Gewerbetreibende
diesen Part nicht unterschätzen. Würden Mankos hinsichtlich der zu leistenden Sicherheit
festgestellt werden, ist trotz einer eigentlich positiven, liquiden Situation ein
schlechteres Rating möglich.
Der Geschäftsführer und die obligatorische Verpflichtung gegenüber Kreditgebern
Die Geschäftsführung hat dafür Sorge zu tragen, dass mittels eines IT-Sicherheitsbeauftragten
wirklich sämtlichen möglichen operativen Risiken gänzlich vermieden werden – dies ist nicht
nur ein Anspruch der möglichen Geldgeber, nein, auch das Finanzamt klärt Gründer und
Selbständige in diesem Bereich über Pflichten, Optionen und Konsequenzen auf.
- Finanzhilfen die Grundlagen des Steuerrechts
- Kündigungsklauseln bei Ratenkrediten