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Datenschutz und Kreditvergabe - die Zusammenhänge


Freitag 07.05.2010 - Rubrik: Allgemeines

Ausbleibende Kreditzusagen wegen mangelnder Datenschutzsicherheit


Zwei Themen, die bislang nur im Entferntesten etwas miteinander zu tun hatten, sind Kredite und Datenschutz. Betrachtet man zunächst beide Themenfelder im Einzelnen wird einem schnell klar, weswegen es einen feststehenden Zusammenhang dabei gibt.


Die Notwendigkeit der Kredite und die damit einhergehenden Verpflichtungen

Gewerbetreibende benötigen einen Kredit entweder zu Beginn ihrer Geschäftsaufnahme oder im Laufe der Ausübung ihrer Tätigkeit um zu expandieren; was die Wenigsten wissen ist, dass in beiden Fällen speziell die technischen Sicherheiten das individuelle Rating beeinflussen. Zwar zählt vorrangig die allgemeine Liquidität und die Prüfung der Möglichkeiten, in wie weit der Kreditnehmer in der Lage ist, den geforderten Kredit zurück zu zahlen, jedoch sind auch weitere Faktoren nicht außer Acht zu lassen.

Das Ziel eines jeden Kreditnehmers, insbesondere der Gewerbetreibenden, ist es, die Risiken einer möglichen Nicht-Tilgung weitestgehend zu reduzieren. Damit geht einher, dass das Unternehmen vor Spionage, Virenschäden und ähnlichen Technikschäden geschützt ist und zudem Sorge trägt, dass hauseigene Server und Wireless-Lan-Netze verschlüsselt sind. Vor allem Dienstleister, die in diesem Bereich tätig oder von der technischen Funktionalität abhängig sind, benötigen die Konstanz hierbei um reguläre Zahlungseingänge zu erhalten. Diese wiederum sorgen für die verlässliche, monatliche Kredittilgung - welche bekannterweise grundlegend für die Kreditzusage ist.


Gesetzliche Bestimmungen zur EDV-Sicherheit und der Vergabe von Krediten

Die Zusammenhänge der Datensicherheit und des EDV-Schutzes werden in diesem Zusammenhang klar, jedoch ist eine aktuelle Studie umso erschreckender: Zwar sollte es in jedem Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten geben, woran sich auch die meisten Unternehmen orientieren - welche Priorität diese Position haben sollte, wird allerdings nicht beachtet. Im Rahmen der aktuellen Umfrage konnte festgestellt werden, dass die Datenschutzbeauftragten nur einen gewissen Prozentsatz ihrer Arbeitszeit in die Entwicklung und die Prüfung dieses Bereiches investieren.

Da jedoch Bankinstitute und selbst onlinefokussierte Kreditgeber sich an den Bestimmungen der Basel II Richtlinien orientieren müssen, welche 2007 die Zusammenhänge zwischen Datensicherheit, Technik und der Vergabe von Krediten regelt, sollten Gewerbetreibende diesen Part nicht unterschätzen. Würden Mankos hinsichtlich der zu leistenden Sicherheit festgestellt werden, ist trotz einer eigentlich positiven, liquiden Situation ein schlechteres Rating möglich.


Der Geschäftsführer und die obligatorische Verpflichtung gegenüber Kreditgebern

Die Geschäftsführung hat dafür Sorge zu tragen, dass mittels eines IT-Sicherheitsbeauftragten wirklich sämtlichen möglichen operativen Risiken gänzlich vermieden werden – dies ist nicht nur ein Anspruch der möglichen Geldgeber, nein, auch das Finanzamt klärt Gründer und Selbständige in diesem Bereich über Pflichten, Optionen und Konsequenzen auf.