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Kündigungsklauseln bei Ratenkrediten


Montag 05.04.2010 - Rubrik: Kredit

Mittlerweile ist es keine unmögliche Angelegenheit mehr einen Verbraucherkredit bis zu 75.000 Euro zu beantragen – ganz gleich was genau finanziert werden soll, mit einem Ratenkredit lassen sich große Träume schnell verwirklichen. Die unkomplizierte Art der Finanzierung ist sowohl für Banken als auch für Verbraucher vorteilhaft, wobei diese Balance nur dann gehalten werden kann, sofern der Verbraucher nicht vorab an einen günstigeren Kredit oder möglicherweise sogar an eigenes Kapital gelangt.


Die bisherige Orientierung

In solch einem Fall ist es für den Verbraucher schier unmöglich einen Kreditvertrag aufzulösen – bis jetzt. Bei Zinssätzen bis zu neun Prozent riskieren Banken selbstverständlich horrende Verluste, sofern sich dem Verbraucher die Möglichkeit bieten sollte frühzeitig den abgeschlossenen Kreditvertrag aufzulösen. Je länger die vereinbarten Laufzeiten sind, desto wirtschaftlicher sind derartige Bankengeschäfte für die Finanzinstitute. Bislang war es für den Verbraucher innerhalb des ersten Jahres unmöglich den bestehenden Vertrag zu kündigen, danach musste eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden – alles in allem folglich eine aufwandreiche Prozedur, zu welcher sich nur wenige Kreditnehmer entschlossen. Mit den neuen europäischen Richtlinien ist es jetzt möglich mit einer so genannten Aufhebungsgebühr den abgeschlossenen Kreditvertrag zu kündigen.Ab dem 11. Juni 2010 können alle Kreditnehmer uneingeschränkt mit einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit den bestehenden Kreditvertrag auflösen. Dabei handelt es sich nur um einen Prozent der gesamten, vorab beantragten Kreditsumme. Das neue EU-Gesetz legt zusätzlich fest, dass sofern der Kreditvertrag innerhalb der nächsten sechs Monat ausläuft, nur noch ein halber Prozent gezahlt werden muss.


Neue Möglichkeiten mit dem neuen Gesetz

Mit diesem neuen Prinzip der Kreditvertragsauflösung sind auch Umschuldungen eine begehrte Option. Aufgrund der Vertragskündigung können günstigere Kredite in Anspruch genommen werden, die den bislang teureren Kreditzins einfach ablösen. Jeder Kreditnehmer sollte dabei jedoch nicht die Aufhebungsgebühr bei der Kalkulation vergessen. Die neuen Richtlinien wirken zwar flexibler, jedoch in diesem Fall besteht die neu gewonnene Flexibilität nur auf Seiten der Verbraucher. Während der Bundesverband der Verbraucherzentrale das neue EU-Gesetz lobt, kritisieren Banken das mögliche Verlustgeschäft. Auch der deutsche Gesetzgeber agiert scheinbar nicht im Sinne der Verbraucher, weswegen sich ebenfalls kritische Stimmen äußern.


Ein Rückschlag für Verbraucher

Nicht nur, dass die EU die Vertragsauflösung ermöglicht, nein, zusätzlich wird den EU-Staaten frei gestellt, ob die Finanzinstitute bis zu einer Kredithöhe von 10.000 Euro pro Jahrüberhaupt eine derartige Vorfälligkeitsentschädigung erhalten. Statt dass der deutsche Gesetzgeber auch hier die Chance nutzt und den Verbraucher entlastet, muss in Deutschland ab dem ersten Euro des Kredites eine solche Gebühr an das Finanzinstitut gezahlt werden.


Das Verlustgeschäft für Banken

Rechnet man dies an einem Beispielfall durch und kalkuliert mit 20.000 Euro, muss der Kreditnehmer im Falle der Vertragsauflösung 200 Euro Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Endet der Kredit laut Vertrag in den nächsten sechs Monat, sind es sogar nur 100 Euro, die noch als „Ablösesumme“ gezahlt werden müssen. Wie man deutlich erkennen kann, profitiert zwar der Verbraucher, die Banken hingegen können nicht mehr mit langfristigen Krediten kalkulieren.


Gültig ab dem 11. Juni

Dass der zentrale Kreditausschuss sich eindeutig gegen dieses Gesetz ausspricht, ist entsprechend verständlich. Fast wie ein Tropfen auf den heißen Stein wirkt die Bestimmung, dass das neue EU-Gesetz nur für Kreditverträge gilt, die ab dem 11. Juni geschlossen werden. Kreditnehmer, die bis dahin Ratenkredite in Anspruch nehmen, müssen sich an den drei Monaten Kündigungsfrist beziehungsweise der halbjährigen Kündigungssperre orientieren.


Panik trotz Gewinn

Bei diesem Gesetz handelt es sich schon fast um eine Revolution auf dem Kreditmarkt, da die bislang vereinbarten Knebelverträge die Verbraucher eindeutig schützen und es somit den Banken nicht mehr möglich ist, finanzielle Notlagen zu ihren Gunsten übermäßig zu nutzen. Beachtet man, dass die Zinsen zwischen acht und neun Prozent liegen, kann man davon ausgehen, dass die Banken dennoch ein ausreichendes Plus mit neu vereinbarten Kreditverträgen bilanzieren können.