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Die Zinsbindung, oder auch Zinsbindungsfrist, bezeichnet den Zeitraum über den Kreditnehmer und Kreditgeber den Zinssatz des Darlehens festlegen. Wenn eine Zinsbindung vereinbart wird, handelt es sich um einen Festzinskredit. Dies bedeutet, dass der Zins über den gesamten zuvor vereinbarten Zeitraum unveränderlich bleibt. Eine Zinsanpassung während der Laufzeit kann also nicht vorgenommen werden. Bleibt nach Ablauf der Zinsbindungsfrist noch eine Restschuld offen, können Kreditgeber und Kreditnehmer einen neuen Zinssatz aushandeln oder aber der Kreditnehmer sucht einen anderen Kreditanbieter, der ihm einen günstigeren Zinssatz anbietet.
Laufzeiten sind frei wählbar
Zinsbindungsfristen für Unternehmenskredite beginnen in der Regel ab 1 Monat, die
nachfolgenden Laufzeiten sind zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer frei wählbar. Üblich
sind dann Zinsbindungen von 3, 6, 12, 18, 24 Monaten und mehr. Bei Unternehmenskrediten
besteht die Möglichkeit dem Kreditnehmer einzuräumen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist den
Kredit ganz zu tilgen oder aber eine neue Zinsbindung auszuhandeln. Der Fachbegriff für
diese Kreditform wird als "roll over" bezeichnet.
Bei Baufinanzierungen werden üblicherweise Zinsbindungen zwischen 10, 15 und 20 Jahren vereinbart.
Ist die Zinsbindung ausgelaufen, aber noch eine Restschuld vorhanden, hat der Kreditnehmer die
Möglichkeit auch hier eine neue Zinsbindung auszuhandeln und damit eine Anschlussfinanzierung
zu planen. Nach Ablauf von 10 Jahren endet die Zinsbindung automatisch, auch wenn eine längere
Zinsbindung vereinbart wurde. Dann hat der Kreditnehmer das Recht, unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 6 Monaten, den Kredit zu kündigen und sich möglicherweise nach einem
günstigeren Kreditanbieter umzusehen. Oder aber er verhandelt mit seinem alten Kreditanbieter
eine neue Zinsbindung. Für Verbraucherkredite
im Allgemeinen können sehr unterschiedliche Zinsbindungen gelten, da der Kreditnehmer bei
Ratenkrediten häufig die Wahl der Laufzeit hat und damit auch die Wahl der Zinsbindung.
Während der Zinsbindung ist eine Kreditkündigung seitens des Kreditnehmers ausgeschlossen.
Sollte sich der Kreditgeber dennoch auf eine Kreditkündigung einlassen, kann er im Gegenzug
eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die ihm den entstandenen Zinsausfall teilweise ersetzt.
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