Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Verbraucherkredit


Der Verbraucherkredit ist ein Kredit, der ausschließlich an private Kreditnehmer vergeben wird. Häufig wird der Verbraucherkredit auch als Konsum- oder Konsumentenkredit bezeichnet. Die Bezeichnung leitet sich aus dem Verwendungszweck ab, da mit einem Verbraucherkredit in der Regel Konsumgüter finanziert werden. Der Verbraucherkredit wird seit einigen Jahren nicht mehr nur noch von Banken angeboten, sondern auch von Händlern und anderen Dienstleistungsunternehmen. So ist es heute kein Problem mehr einen Fernseher, ein neues Sofa oder auch Kleidung über einen Verbraucherkredit zu finanzieren. Versandhäuser und Elektronikfachmarktmärkte bieten die Finanzierung mit einem Verbraucherkredit an.

Ein Kreditvergleich ist ratsam, denn häufig liegen die Zinsen bei Versandhäusern deutlich über denen eines Ratenkredites, der von einer Bank oder Sparkasse vergeben wird. Bei guter Bonität ist der Ratenkredit schon ab etwa 6% eff. Jahreszins zu erhalten, Versandhäuser berechnen nicht selten zwischen 12-14%. Bezieht der Verbraucher den Verbraucherkredit über ein Versandhaus oder ein Dienstleistungsunternehmen, vereinbart er gleichzeitig den Eigentumsvorbehalt. Dieser besagt, dass die gelieferte Ware bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt. Der Käufer kann die Ware zwar nutzen, aber sie ist nicht sein Eigentum. Dies gilt für einen Banken Verbraucherkredit nicht. Hier ist der Verwendungszweck frei, der Kreditnehmer kann die Kreditsumme also für eine beliebige Anschaffung nutzen.

Der Verbraucherkredit wird immer mit einem festen Tilgungsplan abgeschlossen. Enthalten sind darin die Angaben zur Kreditsumme, Laufzeit und Zinssatz sowie die Höhe der monatlichen Tilgung. Diesen Zahlungsplan hat der Kreditnehmer in jedem Fall einzuhalten. Gerät er in Zahlungsverzug, ist die Bank berechtigt den Kredit fristlos zu kündigen und die Kreditsumme in einer Summe zurückzufordern. Häufig unterschreibt der Kreditnehmer für den Verbraucherkredit die Einwilligung zur Lohnpfändung. Damit der Verbraucherkredit rechtsgültig wird (Bürgerliches Gesetzbuch §§ 491-498), sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten, unter anderem muss der Kreditvertrag in jedem Fall schriftlich ausgefertigt werden und von beiden Geschäftsparteien unterzeichnet werden. Außerdem müssen im Kreditvertrag die Angaben zur Kreditsumme, die Laufzeit und Zinshöhe, eventuelle Kreditnebenkosten sowie die vereinbarte Tilgung enthalten sein.



Vorherige Seite: Variabler Zins Nächste Seite: Verbraucherkreditgesetz


zurück zur Übersicht