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Inkasso


Ein Inkasso-Unternehmen ist nicht selten auch Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner. Vor der Aufgabe, die ausstehenden Zahlungen dem Gläubiger zuzuführen, steht der Versuch einer außergerichtlichen Einigung. In Absprache mit dem Gläubiger können Stundungen vereinbart werden oder die Rückzahlung der Forderung in Ratenzahlungen. Grundsätzlich ist mit dem Begriff Inkasso der Einzug ausstehender Forderungen gemeint.

Seriöse Inkasso-Unternehmen sollten nicht nur Kenntnisse über die rechtliche Lage, sondern auch psychologisches Einfühlungsvermögen besitzen. Wird das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner wenig belastet, in dem eine gütliche Einigung getroffen werden kann, können auch in Zukunft weitere Geschäftsbeziehungen getätigt werden. Seriöse Inkasso- Unternehmen sind im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zusammengeschlossen. Hier kann sich der Unternehmer vor der Beauftragung des Inkassoverfahrens ein seriöses Inkasso-Unternehmen empfehlen lassen. Einige Inkasso-Unternehmen haben sich auf bestimmte Bereiche spezialisiert. Im Vergleich zu einer betriebseigenen Mahnabteilung und Beschäftigung eines Rechtsanwaltes, ist die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens um ein Vielfaches günstiger. Häufig ist Inkasso ein unvermeidbarer Weg, um die eigene Zahlungsfähigkeit nicht zu gefährden. Professionelles Forderungsmanagement in Form eines Inkasso-Unternehmens sichert die eigene Liquidität und vermeidet eigene finanzielle Probleme durch nicht bezahlte Außenstände.

Inkasso ist ein Wirtschaftszweig, der auf eine lange Tradition zurückblicken kann. Die Anfänge dieser Branche gehen in Deutschland bis in die Mitte des vorletzten Jahrhunderts zurück. Eine wesentliche Änderung im Inkassorecht fand 2008 statt. Bis zum 30.Juni 2008 war es lediglich Rechtsanwälten vorbehalten im gerichtlichen Mahnverfahren den Auftraggeber bis zur Abgabe an das Streitgericht sowie in einigen gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren zu vertreten. Mit der Gesetzesänderung ist dies nun auch Inkasso-Unternehmen erlaubt. Ab dem 01.07.2008 dürfen Inkasso-Unternehmen ihre Auftraggeber im gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Abgabe an das Streitgericht sowie in einigen gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren vertreten. Sollte es für den Schuldner zu einer Kontaktaufnahme seitens des Inkasso-Unternehmens kommen, gilt es sich kooperationsbereit zu zeigen und zu versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen.



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