Montag 28.11.2011 - Rubrik: Baufinanzierung
Ursprünglich sollte das KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" auslaufen und nicht verlängert werden, wenn es nach dem alleinigen Willen der Bundesregierung entschieden worden wäre. Doch dieses Mal konnte sich die Regierung nicht durchsetzen, die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wird das Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" fortführen. Es wird zwar nicht alles beim Alten bleiben, aber Förderungen können dennoch weiter beantragt werden. Die KfW wird die benötigten Mittel aus eigenen Mitteln aufbringen. Laut eigenen Angaben wurden seit 2009 rund 60.000 Wohnungen mit dem Programm "Altersgerecht Umbauen" gefördert. Die Förderung richtet sich an Menschen, die sonst aufgrund ihres Alters keine Chance auf einen "normalen" Kredit hätten.
An wen richtet sich das Förderprogramm?
Das Förderprogramm "Altersgerecht Wohnen" richtet sich an Eigentümer von Eigentumswohnungen, Einfamilien-
und Zweifamilienhäusern. Außerdem fördert das Programm auch Menschen, die sich eine neue renovierte Wohnung
oder Haus kaufen möchten, das den vorgegebenen Kriterien entspricht. Wie der Name schon verrät, werden
Umbaumaßnahmen gefördert, die es älteren Menschen ermöglicht barrierefrei zu wohnen. Barrierefreies Wohnen
bedeutet zum Beispiel, dass Wohnungen oder Häuser über breitere Türen verfügen, um den Eingang mit einem
Rollstuhl bequem nutzen zu können. Spezielle Badewannen, Aufzüge und ein verbesserter Gebäudezugang zählen
ebenfalls zu den Kriterien.
Älteren Menschen soll es möglichst lange ermöglicht werden selbständig in ihrer Wohnungen oder in ihrem Haus
leben zu können. Zu beachten ist: Alle Umbau- und Baumaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt
werden und technischen Mindestanforderungen entsprechen. Möglich ist auch eine Kombination mit anderen
Förderprogrammen, zum Beispiel wenn das Haus oder die Wohnung energieeffizient saniert werden sollen.
Neuerungen beim Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen"
Wer noch die alten Kriterien nutzen möchte, muss sich beeilen und seinen Antrag bis zum 16.12.2011 bei der
KfW einreichen. Je nach Laufzeit liegt der Zinssatz zwischen 1% und 1,56%. Bis zu dem genannten Datum kann
der Antragsteller noch zwischen Bauzuschuss und Baukredit auswählen. Anträge, die später eingereicht werden,
werden nur noch nach den neuen Kriterien vergeben und der Antragsteller kann nicht mehr wählen. Der Zuschuss
beträgt 5% der förderfähigen Investitionssumme. Die Investitionshöhe muss mindestens 6.000,00 Euro betragen.
Pro Wohnung sind maximal 2.500,00 Euro geförderter Zuschuss vorgesehen. Zuschüsse unter 300,00 Euro werden
von der KfW nicht übernommen. Da das Programm nicht mehr von der Regierung gefördert wird, ist anzunehmen,
dass der Zinssatz sehr bald steigen wird. Eine Aussage hat die KfW dazu noch nicht getroffen, der neue
Zinssatz wird wahrscheinlich mit dem neuen Jahr bekannt gegeben. Der maximale Kreditbetrag liegt bei
50.000,00 Euro, höherer Kredite werden nicht gefördert. Da eine Bearbeitungszeit eingerechnet werden muss,
empfiehlt sich eine baldige Antragstellung. Unvollständig eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet,
dies gilt auch für verspätet eingereichte Anträge, die dann zu den neuen Konditionen bearbeitet werden.
KfW Kurzportrait
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wurde 1948 gegründet, um den Wiederaufbau in Deutschland finanziell
zu fördern. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands hat die Arbeit der KfW wieder ein starkes Interesse
erhalten. Die KfW ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die Regierung haftet zu 100% für alle Kredite
und Verbindlichkeiten der KfW. Heute fördert die KfW zahlreiche Projekte im In- und Ausland. Zu ihren Aufgaben
gehört unter anderem die Förderung von Existenzgründern und Mittelstand, energieeffizient bauen und sanieren.
KfW-Studentenkredite, KfW-Gründerkredit, Kommunen erhalten Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen,
außerdem werden Exportfinanzierungen und Entwicklungsfinanzierungen unterstützt. Die Zinsen werden jeweils
nach dem Kreditausfallrisiko festgelegt.