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Die Verdienstbescheinigung hat im Kreditwesen die Aufgabe das regelmäßige Einkommen des
Kreditnehmers nachzuweisen. Neben der Bezeichnung Verdienstbescheinigung wird auch der Begriff
Einkommensnachweis verwendet. Die Verdienstbescheinigung muss für jeden Kreditantrag
nachgewiesen werden. Aufgrund der Verdienstbescheinigung wird über die Höhe des Kredites entschieden
und ob der Kreditnehmer weitere Sicherheiten aufbringen muss, falls die Höhe des Einkommens nicht
ausreicht. Der Arbeitgeber ist zur Ausstellung der Verdienstbescheinigung(en) verpflichtet und
muss sich für deren Richtigkeit verbürgen.
Für den Dispositionskredit müssen
in der Regel drei aufeinanderfolgende Verdienstbescheinigungen vorgelegt werden und eine feste
Beschäftigung von mindestens 6 Monaten nachgewiesen werden. Reicht die Bonität des Kreditnehmers aus,
gewährt ihm die Bank dann einen Dispositionskredit in Höhe von 3 Nettogehältern.
Ähnlich sind auch die Vorgaben für einen Ratenkredit. Auch hier müssen mindestens 3 Verdienstbescheinigungen
vorgelegt werden. Allerdings bestimmt sich die Höhe des Ratenkredites nicht allein an der Höhe des
Einkommens. Geprüft werden auch weitere finanzielle Verpflichtungen. So muss nachgewiesen werden, dass
das Einkommen ausreicht, um alle finanziellen Verpflichtungen problemlos abdecken zu können und
zusätzlich die monatliche Rate bezahlen zu können. Verantwortungsvolle Kreditgeber werden dann nicht
die Höchstgrenze des Kredites ausschöpfen, sondern auch darauf achten, dass noch ein wenig Spielraum
bleibt, um außerplanmäßige Kosten abdecken zu können. Bei höheren Kreditsummen, zum Beispiel bei
Baufinanzierungen, wird häufig auch eine Verdienstbescheinigung beider Kreditnehmer verlangt.
Anhand der Verdienstbescheinigung lässt außerdem ersehen, welchen Familienstand der Kreditnehmer hat.
Die Steuerklasse und Anzahl der Kinderfreibeträge gibt Auskunft darüber, ob der Kreditnehmer verheiratet
ist und die Anzahl der Kinder. Auch ob das Arbeitsverhältnis befristet oder bereits gekündigt ist,
lässt sich der Verdienstbescheinigung entnehmen.
Ein wenig anders geregelt sind Einkäufe über den Versandhandel, bei denen der Kunde in Raten zahlen
kann. Hier wird in der Regel nur eine Schufa-Auskunft
eingeholt und so die grundsätzliche Bonität des Kreditnehmers geprüft. Dies birgt aber auch Nachteile,
denn hat ein arbeitsloser Verbraucher keine negative Schufa-Auskunft, kann er problemlos per Ratenzahlung
einkaufen, aber niemand prüft, ob er dauerhaft in der Lage ist die monatlichen Belastungen zu tragen.
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