Kreditlexikon

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Verdienstbescheinigung


Die Verdienstbescheinigung hat im Kreditwesen die Aufgabe das regelmäßige Einkommen des Kreditnehmers nachzuweisen. Neben der Bezeichnung Verdienstbescheinigung wird auch der Begriff Einkommensnachweis verwendet. Die Verdienstbescheinigung muss für jeden Kreditantrag nachgewiesen werden. Aufgrund der Verdienstbescheinigung wird über die Höhe des Kredites entschieden und ob der Kreditnehmer weitere Sicherheiten aufbringen muss, falls die Höhe des Einkommens nicht ausreicht. Der Arbeitgeber ist zur Ausstellung der Verdienstbescheinigung(en) verpflichtet und muss sich für deren Richtigkeit verbürgen.

Für den Dispositionskredit müssen in der Regel drei aufeinanderfolgende Verdienstbescheinigungen vorgelegt werden und eine feste Beschäftigung von mindestens 6 Monaten nachgewiesen werden. Reicht die Bonität des Kreditnehmers aus, gewährt ihm die Bank dann einen Dispositionskredit in Höhe von 3 Nettogehältern.

Ähnlich sind auch die Vorgaben für einen Ratenkredit. Auch hier müssen mindestens 3 Verdienstbescheinigungen vorgelegt werden. Allerdings bestimmt sich die Höhe des Ratenkredites nicht allein an der Höhe des Einkommens. Geprüft werden auch weitere finanzielle Verpflichtungen. So muss nachgewiesen werden, dass das Einkommen ausreicht, um alle finanziellen Verpflichtungen problemlos abdecken zu können und zusätzlich die monatliche Rate bezahlen zu können. Verantwortungsvolle Kreditgeber werden dann nicht die Höchstgrenze des Kredites ausschöpfen, sondern auch darauf achten, dass noch ein wenig Spielraum bleibt, um außerplanmäßige Kosten abdecken zu können. Bei höheren Kreditsummen, zum Beispiel bei Baufinanzierungen, wird häufig auch eine Verdienstbescheinigung beider Kreditnehmer verlangt.

Anhand der Verdienstbescheinigung lässt außerdem ersehen, welchen Familienstand der Kreditnehmer hat. Die Steuerklasse und Anzahl der Kinderfreibeträge gibt Auskunft darüber, ob der Kreditnehmer verheiratet ist und die Anzahl der Kinder. Auch ob das Arbeitsverhältnis befristet oder bereits gekündigt ist, lässt sich der Verdienstbescheinigung entnehmen.

Ein wenig anders geregelt sind Einkäufe über den Versandhandel, bei denen der Kunde in Raten zahlen kann. Hier wird in der Regel nur eine Schufa-Auskunft eingeholt und so die grundsätzliche Bonität des Kreditnehmers geprüft. Dies birgt aber auch Nachteile, denn hat ein arbeitsloser Verbraucher keine negative Schufa-Auskunft, kann er problemlos per Ratenzahlung einkaufen, aber niemand prüft, ob er dauerhaft in der Lage ist die monatlichen Belastungen zu tragen.



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