Schufa


Was ist die Schufa


Schufa logo

Die Schufa Holding AG ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Kreditbüro, das von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird.

Sitz der Schufa Holding AG ist Wiesbaden. Ihr Geschäftszweck ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. Nach Meinung der Schufa trägt sie zudem zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei. Die Schufa ist im Besitz von 430 Millionen Einzeldaten von 65 Millionen natürlichen Personen, damit hat sie ca. drei Viertel aller Deutschen erfasst. Die Schufa bearbeitet jährlich mehr als 77 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit. Davon sind 1 Million Selbstauskünfte von Bürgern, die ihre Daten einsehen wollen.

Was ist die SCHUFA-Klausel


In den 1970ern wurde die Schufa-Kartei auf elektronische Datenverarbeitung umgestellt und fiel in der Folge unter das 1977 beschlossene Bundesdatenschutzgesetz. Auf Initiative des Berliner Verbraucherschutzvereins erließ der Bundesgerichtshof 1985 das Schufa-Urteil wonach Kundendaten nur dann an die Schufa übermittelt werden dürfen, wenn die Kunden einverstanden sind, die sog. "Schufa-Klausel".

Eine Datenübermittlung aufgrund einer pauschalen Einwilligung an die Schufa ist ohne eine Interessenabwägung unzulässig.

Welche Daten speichert die SCHUFA?


Die SCHUFA speichert zunächst alle Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Voranschrift). Selbst die Daten zu Personen im Ausland werden erfaßt. Weiter speichert sie auch die Daten über Bankkonten, Mobilfunkkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Ratenzahlungsgeschäfte und über Kredite und Bürgschaften. Zusätzlich zu diesen Informationen werden auch diejenigen Daten gespeichert, die jeweils mit diesen Daten zusammenhängen: Etwa die Laufzeit der Kredite. Gespeichert werden Zahlungsstörungen oder Kündigung. Auch wird gespeichert, ob eine Kreditkarte eingezogen oder ein Konto von der Bank gekündigt worden ist.

Darüber hinaus erfaßt die SCHUFA auch Daten, die mit Vollstreckungsmaßnahmen zusammenhängen: Nämlich die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV, früher: Offenbarungseid), einen Haftbefehl zur Erzwingung der EV, die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder des Regelinsolvenzverfahrens, die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels Masse.

Welche Daten speichert die SCHUFA nicht?


Die SCHUFA speichert keine Daten zum Familienstand, zum Arbeitgeber, zum Einkommen und Vermögen und zu Depotwerten. Gerade die drei letzten Punkte können aber für Verbraucher positiv sein.

Schufa Scoring


Die Schufa bietet ihren Vertragspartnern auch einen Score-Wert an. Das ist ein Wert von 1 bis 1.000, der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles angibt. Je niedriger der Wert, desto größer die Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Score-Wert ist abhängig vom Zweck, für den er angefragt wird. So erhalten beispielsweise Versicherungen andere Scorewerte als Mobilfunkanbieter. In die Score-Werte gehen unter anderem die Anzahl der Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten ein.

Es gibt zwei Arten von Score-Werten: Die erste Art ist der Basisscore. Dieser wird in der Eigenauskunft in % angegeben und nicht täglich aktualisiert. Die zweite Art ist der Branchenscore. Er wird tagesaktuell berechnet. Branchenscores wurden 1997 eingeführt und 2001 überarbeitet. Das Scoreverfahren basiert auf dem logistischen Regressionsmodell, das die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Zufallsereignisses mit zwei möglichen Ausgängen modelliert.

Für das Verfahren von 2001 wurden ca. 6.7 Mio. anonymisierte Datensätze über eine "Reifezeit" von 15 Monaten ausgewertet. Von dem Branchenscore gibt es wieder 7 verschiedene Arten. Diese sind: Hypothekenbank (HypoScore), Versandhandel, Handel, Telekommunikation, Genossenschaftsbanken und Sparkassen, Banken und die Schufa-Business-Line.

Der Branchenscore wird nicht in der Eigenauskunft genannt. Er kann aber extra beantragt werden für eine Grundgebühr von 3 Euro + 1 Euro für jede angeforderte Art.

Der Ermittlung und Weitergabe von Score-Werten kann schriftlich bei der Schufa widersprochen werden.

Löschung der Daten (schufadaten)


Im Fall der positiven Erledigung offener Forderungen, Rückzahlung offener Kredite etc. werden die Daten im Allgemeinen nach drei Jahren, respektive zum Ende des dritten Kalenderjahres (bei nicht-titulierten Forderungen < 1.000,00 EUR bereits nach 1 Monat) nach ihrer Verzeichnung gelöscht. Bei Minderjährigen direkt nach der Rückzahlung. Das gilt für

* Kredite
* nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte
* titulierte Forderungen
* Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.

Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sowie die Eidesstattliche Versicherung können durch Mitteilung der Löschung beim Amtsgericht auch früher gelöscht werden. Daten, die sich auf Giro- und Kreditkartenkonten sowie Handels- und Versandhandelskonten beziehen, werden nach Kontoauflösung gelöscht.

Schufa Eigenauskunft


Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der Schufa über sie gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Kostenlos erteilen die Schufa-Geschäftstellen Auskunft allerdings nur mündlich. Eine schriftliche Eigenauskunft kann über das Verbraucherportal der Schufa angefordert werden. Für die Anmeldung am Portal und damit die Möglichkeit, nach Authentifizierung im PostIdent-Verfahren online die eigenen Daten abfragen zu können, verlangt die Schufa eine einmalige Anmeldegebühr von. Registrierte Nutzer des Portals können kostenpflichtig den UpdateService der Schufa abonnieren, um per E-Mail und/oder SMS über Änderungen oder Abfragen Ihrer Daten durch Vertragspartner der Schufa benachrichtigt zu werden und sich regelmäßig ihren Score mitteilen zu lassen. Gegen ein für registrierte Nutzer des Portals verringertes Entgelt kann eine schriftliche Schufa-Verbraucherauskunft bestellt werden, die im Gegensatz zur vollständigen Schufa-Auskunft keine Angaben enthält, von wem die zum Nutzer gespeicherten Daten an die Schufa übermittelt wurden. Die Schufa-Verbraucherauskunft kann der Nutzer verwenden, um mit seinen eigenen verifizierten Daten für Vertrauen in seine Person zu werben, ohne seine Geschäftsbeziehungen offenlegen zu müssen.

Sollten der beantragenden Person unrichtige Daten auffallen, so kann sie sich an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, ein Schufa-Verbraucherservicetelefon anzurufen.