Kreditlexikon

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Kredite


Das Wort Kredit oder die Mehrzahl Kredite wurde aus dem französischen und italienischen Sprachgebrauch aus crédit und credito gebildet und bedeutet im Allgemeinen Glaube und Vertrauen. Im Finanzwesen bezeichnet das Wort Kredit die Gebrauchsüberlassung von Geld oder vertretbaren Wertsachen. Die Gebrauchsüberlassung im Sinne eines Kredites erfolgt in der Regel immer über einen festgelegten Zeitraum und ist mit der Zahlung von Zinsen verbunden.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Privatkrediten und Bankkrediten. In der Kategorie Bankkredite wird noch einmal unterschieden zwischen Privatkrediten und Geschäftskrediten. Für jede Kreditaufnahme muss der Kreditnehmer volljährig sein, Kreditgeschäfte mit minderjährigen Personen sind grundsätzlich untersagt. Kreditgeschäfte der Banken untereinander bezeichnet man als Interbankengeschäfte. Kredite an öffentliche Kreditnehmer, Staaten, Gemeinden, Kommunen oder Städte, bezeichnet man als Kommunaldarlehen und Kassenkredite.

In Deutschland hat das Kreditgeschäft nach dem 2.Weltkrieg deutlich zugenommen und macht heute das Hauptgeschäft der Banken im Privatkundensektor aus. Weiterhin werden auch Kredite über Dritte gewährt, zum Beispiel in dem man in einem Versandhaus Ware einkauft, diese aber erst in monatlichen Raten bezahlt und nicht sofort nach Rechnungserhalt. Diesen Kredit gewährt indirekt das Versandhaus, dieses arbeitet aber wiederum immer mit einer kreditgebenden Bank zusammen, die den Kreditrahmen einräumt. Kreditgeschäfte sind beinahe so alt wie die Menschheit, schon im sehr frühen Christentum ist nachzulesen, dass Menschen mit Krediten Geschäfte machen, siehe dazu "christliches Zinsverbot". Bei der Kreditvergabe durch Banken sind diese an gewisse Regeln gebunden. Zuerst muss der Kreditantrag des Kunden geprüft werden. Im nächsten Schritt wird die Kreditfähigkeit des Kunden geprüft. Dies bedeutet, verfügt der Kreditnehmer über ein ausreichendes Einkommen, um den Lebensunterhalt bestreiten und seiner Kreditverpflichtung nachzukommen. Nach der Prüfung werden außerdem eventuelle Kreditsicherheiten geprüft. Stimmen alle Voraussetzungen, erfolgt im nächsten Schritt die Kreditgenehmigung. Im letzten Schritt erfolgt die Auszahlung der Kreditsumme, in der Regel auf das Girokonto. Mit der Annahme des Kreditvertrages geht der Kreditnehmer die Verpflichtung ein den Kredit gemäß dem Kreditvertrag zu tilgen.

Im Laufe der Zeit sind sehr viele unterschiedliche Kreditarten entstanden, die geläufigsten Kreditarten sind: der Dispositionskredit, der Raten- oder Konsumentenkredit, das Baudarlehen auch als Baugeld bezeichnet, der Kredit für Selbständige, der Beamtenkredit, der Autokredit und der Kredit ohne Schufa.

Selbstverständlich ist die Aufzählung nicht vollständig, da es noch eine Vielzahl weiterer Kreditformen gibt.



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