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Der Kreditvertrag bezeichnet den Vertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer und beinhaltet
die vertraglichen Bestimmungen betreffend einen bestimmten Kredit. Der Kreditvertrag muss entsprechend
den gesetzlichen Vorgaben aus Schuldrechts der §§ 488 ff. BGB angefertigt werden. Da das Schuldrecht
den teilnehmenden Vertragsparteien eine Vertragsfreiheit zugesteht, sind im Kreditvertrag lediglich
die Mindestanforderungen festgeschrieben. Der Kreditvertrag kann zwischen den Vertragsparteien also
in Teilen frei gestaltet werden.
Der Kreditvertrag regelt immer die Überlassung von Geld oder anderen vertretbaren Dingen gegen eine
vereinbarte Rückzahlungspflicht. Im Allgemeinen spricht man immer von einem Darlehen
und teilweise daher auch von einem Darlehensvertrag, statt Kreditvertrag. Neben der Auszahlungspflicht
des Kreditgebers und der Rückzahlungspflicht des Kreditnehmers regelt der Kreditvertrag außerdem
verschiedene Einzelheiten. Dazu gehört die Höhe der Kreditsumme, die anfallenden Kosten für den Kredit
(Kreditnebenkosten und Zinsen), die Kreditlaufzeit und die Höhe der Tilgung sowie eventuelle Kreditsicherheiten
sofern diese verlangt werden.
Kreditinstitute sind verpflichtet eine Kreditwürdigkeitsprüfung
durchzuführen sowohl als Prüfung vor dem Kreditvertrag als auch in den darauffolgenden Jahren der Kreditlaufzeit
als regelmäßige und wiederkehrende Kreditprüfung. Der Kreditvertrag wird rechtlich nur wirksam, wenn er in
schriftlicher Form verfasst wurde. Unter Umständen kann der Kreditvertrag als rechtswidrig (Geldwäschegesetz)
und als unwirksam erklärt werden. Wird der Kreditvertrag nachträglich, also nach der Auszahlung der Kreditsumme,
als unwirksam erklärt, erlischt dennoch nicht die Rückzahlungspflicht für den Kreditnehmer. Kreditgeber und
Kreditnehmer stehen jeweils ordentliche und außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten für den Kreditvertrag zu.
Hauptgrund einer Kündigung ist die Vertragsverletzung des Kreditnehmers, zum Beispiel in dem er geforderte
Sicherheiten nicht bereitstellt oder seiner Rückzahlungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommt. Weitere
Gründe wären unwahre oder unvollständige Angaben bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditgebers.
Um Probleme zwischen zwei Parteien zu vermeiden, sich auf privater Basis Geld leihen und verleihen, sollte
auch hier ein Kreditvertrag abgeschlossen werden. Online lassen sich verschiedene vorgedruckte Formulare
finden, die einfach und schnell ausgefüllt werden können.
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