Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Kreditvertrag


Der Kreditvertrag bezeichnet den Vertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer und beinhaltet die vertraglichen Bestimmungen betreffend einen bestimmten Kredit. Der Kreditvertrag muss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aus Schuldrechts der §§ 488 ff. BGB angefertigt werden. Da das Schuldrecht den teilnehmenden Vertragsparteien eine Vertragsfreiheit zugesteht, sind im Kreditvertrag lediglich die Mindestanforderungen festgeschrieben. Der Kreditvertrag kann zwischen den Vertragsparteien also in Teilen frei gestaltet werden.

Der Kreditvertrag regelt immer die Überlassung von Geld oder anderen vertretbaren Dingen gegen eine vereinbarte Rückzahlungspflicht. Im Allgemeinen spricht man immer von einem Darlehen und teilweise daher auch von einem Darlehensvertrag, statt Kreditvertrag. Neben der Auszahlungspflicht des Kreditgebers und der Rückzahlungspflicht des Kreditnehmers regelt der Kreditvertrag außerdem verschiedene Einzelheiten. Dazu gehört die Höhe der Kreditsumme, die anfallenden Kosten für den Kredit (Kreditnebenkosten und Zinsen), die Kreditlaufzeit und die Höhe der Tilgung sowie eventuelle Kreditsicherheiten sofern diese verlangt werden.

Kreditinstitute sind verpflichtet eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen sowohl als Prüfung vor dem Kreditvertrag als auch in den darauffolgenden Jahren der Kreditlaufzeit als regelmäßige und wiederkehrende Kreditprüfung. Der Kreditvertrag wird rechtlich nur wirksam, wenn er in schriftlicher Form verfasst wurde. Unter Umständen kann der Kreditvertrag als rechtswidrig (Geldwäschegesetz) und als unwirksam erklärt werden. Wird der Kreditvertrag nachträglich, also nach der Auszahlung der Kreditsumme, als unwirksam erklärt, erlischt dennoch nicht die Rückzahlungspflicht für den Kreditnehmer. Kreditgeber und Kreditnehmer stehen jeweils ordentliche und außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten für den Kreditvertrag zu. Hauptgrund einer Kündigung ist die Vertragsverletzung des Kreditnehmers, zum Beispiel in dem er geforderte Sicherheiten nicht bereitstellt oder seiner Rückzahlungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommt. Weitere Gründe wären unwahre oder unvollständige Angaben bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditgebers.

Um Probleme zwischen zwei Parteien zu vermeiden, sich auf privater Basis Geld leihen und verleihen, sollte auch hier ein Kreditvertrag abgeschlossen werden. Online lassen sich verschiedene vorgedruckte Formulare finden, die einfach und schnell ausgefüllt werden können.



Vorherige Seite: Kreditversicherung Nächste Seite: Kreditwesengesetz


zurück zur Übersicht