Dienstag 01.06.2010 - Rubrik: Allgemeines
Ab 11. Juni treten neue Gesetze für Verbraucherkredite in Kraft
Die Finanzbranche ist derzeit in Bewegung und Aufruhr - Grund hierfür sind die neuen
Bestimmungen, die ab dem 11. Juni offiziell in Kraft treten. Dabei handelt es sich nicht
um eine Änderung von heute auf morgen, nein, die Bestimmung 87/102/EWG, welche die
Rahmenbedingungen für Verbraucher vorgibt, wird aufgehoben. Stattdessen werden künftig
die Bestimmungen des 23. Aprils 2008 maßgeblich; hierbei handelt es sich um den Beschluss
2008/48/EG des Europäischen Parlaments. Der Verbraucher hat mittels dieser Änderung nur
Vorteile, da somit mehr Transparenz per Gesetz vorgeschrieben wird. Wer jedoch aufgrund
dieser Änderungen ins Wanken kommt, sind insbesondere kleinere Finanzdienstleister, welche
die Ausmaße der technischen und bürokratischen Änderungen hierfür unweigerlich
unterschätzt haben.
Konzepte für Werbeformate und Das Rücktrittsrecht für Darlehensverträge
Die Änderungen bestehen darin, dass unter anderem das Widerrufsrecht infolge der neuen Regelung
hinsichtlich der Widerrufsbelehrung von 14 Tagen auf einen Monat verlängert wurde. Grundlegend
hierfür ist, dass der Kreditgeber zwar Informationen bezüglich des Verbraucherdarlehensvertrages
nachreichen kann, jedoch erst ab Erhalt aller Informationen der Zeitraum des Widerrufsrechts
beginnt. Erst nachdem der Verbraucher sämtliche Pflichtinformationen zur Verfügung gestellt
bekommt, kann er sich innerhalb von einem Monat gegen den Vertrag entscheiden. Die vorab vorgelegte
Musterwiderrufsinformation ist folglich nicht mehr ausreichend für die Gültigkeit des Zeitraumes
der Widerrufsbelehrung. Finanzdienstleister müssen vor allem auf ihre Werbeformate achten, da es
auch innerhalb dieser Kategorie grundlegende Beschlüsse gibt. Ganz gleiches welches Werbeformat
gewählt wird - der Verbraucher muss über den Jahreszins, den Nettodarlehensbetrag und
über den Sollzinssatz informiert werden. Das vom Gesetz vorgeschriebene Musterbeispiel wird mit
dem effektiven Jahreszins durchgeführt, welcher bei mehr als der Hälfte der Verbraucher zu erwarten ist.
Während sich große Finanzinstitute schon seit Monaten auf die Umstellung der Systeme hierfür
vorbereiten, dank der Zusammenarbeit mit Projektmanagern mittlerweile sogar erste Anwendungen
mit den neuen Bestimmungen testen können, müssen kleinere Institute mit so genannten
Prioritätslisten arbeiten. Das zumindest empfehlen Experten, die wissen, dass die Schätzung
von gut acht Monaten Systemintegration von kleineren Banken nicht beachtet wurde.
Organisation, Technik und Recht - die Konzentration auf Details
Klassische Kreditprozesse, nicht nur Verbraucherkredite sondern auch andere Finanzprodukte mit
unmittelbaren Darlehensverträgen, sindaus insgesamt drei Perspektiven gänzlich zu überarbeiten.
Organisation, IT-Systeme und Rechtsgrundlagen müssen angeglichen und für den Verbraucher nutzbar
gemacht werden. Das beste Beispiel ist hierfür nicht nur das Streben nach einheitlichen Formularen
innerhalb von Europa, sondern auch insbesondere der klassische Vertragsabschluss - detaillierter
gesagt: die Widerrufsbelehrung. So steht bis dato der vom Gesetzgeber vorgegeben Wortlaut nicht
fest, was dazu führt, dass Verträge nachträglich abgeändert werden müssen. Ungeachtet der
Tatsache, dass keine auffallenden Punkte korrigiert werden, sondern es sich eher um die Formulierung
und somit um die Abänderung von wenigen Wörtern handelt, müssen die bestehenden IT-System mit
gesondertem Fokus auf diesen Umstand vorbereitet werden. Banken und Sparkassen müssen zudem darauf
achten, dass der Verbraucher tatsächlich auch jederzeit über Kontoverhältnisse informiert wird,
selbst wenn es sich dabei nur um die Datenübermittlung bei Überziehung des Kontos handelt.
Kreditanbieter mit Leistungsdruck
Dass Privatkunden sich bei einem Beispiel wie der gesetzlichen Widerrufsbelehrung mit einer
Vorabversion zufrieden geben müssen, ist zwar verkraftbar - achten Verbraucher jedoch auf die
parallelen Abläufe bei der Konkurrenz und stellen weitere Defizite im Vergleich zu anderen
Kreditanbietern fest, ist eine Kundenwanderung denkbar. Das wird auch von Finanzexperten
befürchtet, die aufgrund dessen zu einer Listung all der Dinge raten, die bislang nicht
manuell änderbar sind. Dabei sollte eine Favorisierung erfolgen, wobei zunächst die Details
Priorität haben, welche im Bezug zum neuen Gesetzt sofort übernommen werden müssen. Nur auf
diese Weise können die verbleibenden Wochen genutzt und eine potentielle Kundenwanderung
vermieden werden.
Die Vergangenheit macht eine Überarbeitung der Kreditprozesse unabdingbar
Die Überarbeitung der Kreditverträge ist für Banken ein wahresSpektakel, das zu deutlich
angespannten Gemütern in den Chefetagen führt, für Verbraucher jedocheine deutlich positive
Entwicklung ist. So wurde zwar schon seit einiger Zeit festgelegt, dass der persönlichen
Bankberater das Gespräch mit dem Privatkunden protokollieren muss, etwas Derartiges hat
jedoch nur selten stattgefunden. Selbst wenn Protokolle angelegt wurden, waren diese dermaßen
umständlich, dass ein Verbraucher mit solidem Grundwissen schon an der verwenden Fachsprache
scheiterte. Sich auf den Bankberater verlassen zu können, ist zwar wünschenswert, dennoch
sollte jeder Verbraucher über die Autonomie verfügen eigenständig das Risiko des in Betracht
gezogenen Darlehens zu kalkulieren. Zwar gibt es mittlerweile zahlreiche Online Kreditrechner
die bei der Auswahl der passenden Kreditanbieter unterstützend genutzt werden, den letztendlichen
Vertragsabschluss bestimmt der Verbraucher jedoch alleine.
Die vom Gesetz vorgeschriebene Transparenz bei Kreditverträgen schützt Verbraucher und bei
genauerer Betrachtung auch Finanzinstitute – der vorgelegte Vertrag wird somit von beiden
Seiten mit Verständnis und hundertprozentiger Aufklärung über Risiken und Chancen
unterzeichnet.
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