Montag 30.08.2010 - Rubrik: Allgemeines
Das Banken plötzlich und ohne vorherige Ankündigung Kredite samt Grundschuld verkaufen ist
keine Seltenheit und auch kein Geheimnis. Der Kunde jedoch fürchtet dieses Vorgehen, denn mit
dem Verkauf stand nicht selten und ganz plötzlich eine Zwangsvollstreckung ins Haus, mit der
niemand gerechnet hatte. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem neuen Urteil endlich die
Rechte der Verbraucher gestärkt. Laut Az.: XI ZR 200/09 müssen Verbraucher jetzt keine Sorge mehr
haben, dass mit dem Kreditverkauf die Zwangsvollstreckung ohne Weiteres ins Haus steht. In Zukunft
werden Grundschuld und ausstehende Kreditsumme getrennt behandelt. Dies bedeutet für die
Banken, sie dürfen aus der Grundschuld nur noch den offenen Betrag vollstrecken und nicht die gesamte
ursprüngliche Kreditsumme. Grund für dieses Urteil war eine Klage einer Hausbesitzerin. Sie hatte
einen Kredit in Höhe von 1,8 Millionen Mark aufgenommen. Der Kredit wurde mit einer Grundschuld des
Grundstückes abgesichert. Später geriet die Hausbesitzern mit der Rückzahlung ihrer Raten in
Verzug. Die Bank verkaufte den Kredit
samt Grundschuld an Finanzinvestoren. Nach späteren
Abtretungen leiteten diese die Zwangsvollstreckung ein, allerdings nicht nur in der Höhe der offenen
Forderungen, sondern auf die Gesamtsumme der 1,8 Millionen Mark. Offen waren jedoch nur noch, nebst
Zinsen, 581 573 Mark. Eigentlich schließen jedoch Bank und Kunde bei der Kreditvergabe einen
"Sicherungsvertrag" ab. Dieser beinhaltet, dass nur die offene Höhe der Kreditsumme eingefordert
werden darf und nicht wie in diesem Fall, die gesamte Kreditsumme. Da die Bank den Sicherungsvertrag
aber in diesem Fall nicht weiter gegeben hatte, wurde die Zwangsvollstreckung in der Höhe für unzulässig
erklärt. Das Urteil bietet dem Kreditnehmer ein Stück Sicherheit über seine offenen Forderungen
gegenüber seiner Bank und schützt vor Kredit-Zwangsvollstreckungen in unberechtigter Höhe.
Per Gericht weitere Zusatzgebühren für Überziehung untersagt
Der Dispokredit stellt für den Kontoinhaber eine Möglichkeit dar, sein Konto für einen gewissen Zeitraum
flexibel überziehen und ausgleichen zu können. Diese Flexibilität lassen sich Banken und Sparkassen
bezahlen und dies nicht unerheblich. Wird der gewährte Dispokredit über diese Summe hinaus überzogen,
fallen weitere Zinsen an. Diese so genannte "geduldete Überziehung" ist noch einmal teurer, als die
Dispositionskreditzinsen. Nun hat die Commerzbank zusätzlich zu den Zinsen weitere Gebühren berechnet.
Pro Überweisung die anfiel wurden dem Kunden weitere 5,00 Euro in Rechnung gestellt. Per Gericht wurden
diese zusätzlichen Gebühren jetzt aber untersagt. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hält die
weiteren Gebühren für unzulässig. Überweisungen, die das Limit des Kreditrahmens übersteigen, stellen
zum einen keinen höheren Aufwand dar und zum anderen sei das erhöhte Risiko schon mit den zusätzlichen
Zinsen abgegolten. Kunden der Commerzbank, die ebenfalls von diesem Vorgehen betroffen sind, können nun
mit diesem Urteil ihr Geld zurückfordern.
Die Commerzbank gehört im Bereich Dispokredit zu den teuersten Banken. Für die Inanspruchnahme des
Dispokredit werden satte 18,75% Zinsen berechnet. Die Bank ist durch die Wirtschaftskrise schwer
angeschlagen, konnte sie doch nur Überleben, weil staatliche Gelder in Anspruch genommen wurden. Nun
will man wohl versuchen die Haushaltslöcher mit erhöhten Gebühren wieder zu stopfen. Diesem Vorgehen
wurde aber schnell ein Riegel vorgeschoben. Nutzen Sie unseren Kreditvergleich und vergleichen Sie bequem
und einfach günstige Kredite.
Tipp: Der Dispokredit sollte nur für eine kurze Zeit in Anspruch genommen werden, denn auch andere
Banken lassen sich die Bereitstellung dieses Kredites teuer bezahlen. Größere Anschaffungen lassen
sich mit günstigen Ratenkrediten sehr viel preiswerter finanzieren. Mit dem Ratenkredit ist auch
eine Umschuldung möglich, so dass der teure Dispokredit abgelöst werden kann und der
Ratenkredit bequem mit einem niedrigen
Zinssatz abbezahlt werden kann.