A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Reicht das Einkommen des Kreditnehmers für die Kreditzusage nicht aus, muss er der kreditgebenden Bank Zusatzsicherheiten anbieten können. Für einen Ratenkredit wird sehr häufig ein zweiter Schuldner mit einer ausreichenden Bonität als Kreditsicherheit vorgeschlagen. Auch Bürgschaften werden als Zusatzsicherheiten für einen Kredit akzeptiert. Die Verpfändung von Wertpapieren, die Forderungsabtretung für Unternehmerkredite, die Abtretung von Ansprüchen aus Lebensversicherungen oder andere ähnliche Sicherheiten werden von Kreditgebern als Zusatzsicherheiten akzeptiert.
Kredit nur wenn das Einkommen reicht
Werden vom Privatkreditnehmer Zusatzsicherheiten für einen Ratenkredit gefordert, sollte
sich der Kreditnehmer noch einmal durch den Kopf gehen lassen, ob sein Einkommen für die
Tilgung des Kredites dauerhaft ausreicht. Liegt die Forderung nach Zusatzsicherheiten an
der Höhe des Einkommens, haben Banken in der Regel berechtigte Zweifel an der Rückzahlungsfähigkeit
des Kreditnehmers. Ähnlich gilt dies auch bei einem negativen Schufa-Eintrag. Dieser ist
ja meistens mit bereits bestehenden Forderungen verbunden, so dass die Gefahr eine Überschuldung
besteht, selbst wenn der Kreditnehmer einen Bürgen vorweisen kann. Im Falle seiner
Zahlungsunfähigkeit übernimmt
zwar der Bürge die Zahlungsverpflichtungen, allerdings ist diese Situation nicht optimal
je nachdem in welchem persönlichen Verhältnis der Schuldner zu seinem Bürgen steht.
Für Baufinanzierungen gilt nach dem Bausparkassengesetzt, dass der Beleihungswert
von maximal 80% nur überschritten werden darf, wenn Zusatzsicherheiten für den Baukredit
bereitgestellt werden. Mit der maximalen Beleihungsgrenze haben Banken bereits eine eigene
Kreditsicherheit eingebaut, die nicht überschritten werden sollte. Wird bei einer möglichen
Zwangsversteigerung, im
Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, nicht der Verkehrswert in voller Höhe
erreicht, bleibt der Bank immer noch ein Spielraum zur Absicherung des Kredites, da die
Immobilie nicht in voller Höhe beliehen wurde. Tritt während der Kreditlaufzeit eine deutliche
Verschlechterung der Bonität des Kreditnehmers ein, kann die kreditgebende Bank auch
nachträglich noch Zusatzsicherheiten verlangen.
Vorherige Seite: Zusage | Nächste Seite: Zwangsversteigerung |