Kreditlexikon


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Beleihungswert


Der Beleihungswert eines Grundstücks (inklusive evtl. darauf errichteter Bauwerke) ist, in Deutschland, der Wert, von dem aufgrund der aus dem langfristigen Marktgeschehen abgeleiteten Erkenntnisse zum Bewertungszeitpunkt auf der Basis der dauerhaften, zukunftssicheren Merkmale mit hoher Sicherheit erwartet werden kann, dass er über einen langen, in die Zukunft gerichteten Zeitraum im normalen Geschäftsverkehr realisiert wird. (Definition aus dem Grundsatzpapier des Verbands der deutschen Hypothekenbanken).

Mit dem vollständigen in Kraft treten des Gesetzes Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts am 19. Juli 2005 wurde das Pfandbriefgesetz (PfandBG) neu eingeführt (Art. 1) und das Hypothekenbankgesetz (HBG) aufgehoben (Art. 18).

Zum Begriff Beleihungswert und Marktwert gibt §16 Abs. 2 PfandBG folgendes wider: "Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen. Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt." (Quelle: Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts vom 22. Mai 2005, BGBl. I Nr. 29, S. 1373 ff.)

Während der Verkehrswert bzw. der Marktwert den aktuellen, am Markt unter normalen Umständen erzielbaren Preis eines Objektes darstellen, gibt der Beleihungswert den Wert des Objektes aus Sicht eines Kreditinstituts wieder, das dieses Objekt über einen Zeitraum von 10 - 20 Jahren finanzieren muss. Während dieser Zeit muss sich die Bank also sicher sein, den angenommenen Wert des Objektes bei Verwertung realisieren zu können. Dieser langfristig und sicher erzielbare Wert ist der Beleihungswert.

Aufgrund der Zielsetzung, eine sichere Obergrenze für die mögliche Beleihung darzustellen, hat der Beleihungswert gegenüber anderen Wertbegriffen eine Berechtigung. Der Begriff existiert jedoch nur in Deutschland. In allen anderen Ländern gibt es letztlich nur den Begriff des Marktwertes.

Bei der Ermittlung des Beleihungswertes dominieren also im Wesentlichen die Sicherheitsbedürfnisse der Kreditgeber. Daraus leiten sich folgende Forderungen an den Beleihungswert ab:

1. der ermittelte Wert sollte für einen möglichst langen zukünftigen Zeitraum gültig sein
2. als Maßstäbe für die Wertermittlung sollten nur aus der Vergangenheit und Gegenwart abgeleitete, beständige Wertkomponenten verwendet werden, die über den Prognosezeitraum als beständig angesehen werden können
3. alle verwendeten Bezugsgrößen und Wertkomponenten müssen diese Anforderungen erfüllen
4. ungesicherte Zukunftskomponenten für Wert- und Ertragssteigerungen dürfen nicht berücksichtigt werden
5. berücksichtigt werden dürfen nur die zum Bewertungszeitpunkt nachweislich gesicherten Eigenschaften und Erträge, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung jedem Besitzer der Immobilie dauerhaft zustehen würden
6. alle verwendeten Ansätze und wertbeeinflussenden Faktoren müssen nachvollziehbar dokumentiert werden
7. die nachhaltige Vermietbarkeit und Verkäuflichkeit der Immobilie muss sorgfältig eingeschätzt werden
8. die Verwendbarkeit und Nutzbarkeit der Immobilie muss sorgfältig geprüft werden
9. alle mit dem Objekt verbundenen Risiken müssen dargelegt werden

Die Beleihungswertermittlung orientiert sich an den üblichen Richtlinien für die Erstellung von Gutachten, der eigentliche Beleihungswert wird jedoch durch einen sachkundigen und dazu befugten Mitarbeiter des jeweiligen Kreditinstitutes festgelegt. Der festgelegte Beleihungswert kann also durchaus beträchtlich vom errechneten Beleihungswert abweichen. Bei der Festlegung des Beleihungswertes gilt das sogenannte Niederstwert-Prinzip.

Der Beleihungswert findet nicht nur bei den bankinternen Kreditentscheidungen Verwendung. Er ist auch die Grundlage für die Einstufung einer Forderung als Realkredit nach KWG sowie bei der Anrechnung von stillen Reserven in Immobilien für das Eigenkapital der Banken.

Die Beleihungswertermittlungsverordnung - BelWertV wurde am 22. Mai 2006 in ihrer endgültigen Fassung im Bundesgesetzblatt I Nr. 24 auf Seite 1175 veröffentlicht. Sie tritt zum 1. August 2006 in Kraft.

Die nach § 13 HBG von den Kreditinstituten bisher aufgestellten und von der BAFin genehmigten Wertermittlungrichtlinien werden dann mit der BelWertV unwirksam.



Wikipedia

Dieser Artikel-Auszug basiert auf dem Artikel Beleihungswert aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Beleihungswert verfügbar.

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