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Der Überziehungskredit wird korrekt für Privatverbraucher als Dispositionskredit (kurz auch Dispokredit)
und für Geschäftsleute als Kontokorrentkredit bezeichnet. Wird kein Überziehungskredit für das Girokonto
zwischen Kontoinhaber und kontoführendem Institut vereinbart, sind Banken nicht verpflichtet Geldtransfers
auszuführen, die über das Guthaben des Kontos hinausgehen. Der Dispositionskredit ist im Gegensatz zum
Ratenkredit nicht an eine besondere Rückzahlungsform gebunden. Der Kreditnehmer kann den Dispositionskredit
nach eigenen Vorstellungen wieder ausgleichen, ob in einer Einmalsumme oder in zeitlichen Abständen verteilt
kleineren Raten, bleibt dem Kontoinhaber selbst überlassen.
Im Gegenzug berechnet die kontoführende Bank für die Bereitstellung des Kreditrahmens Dispositionszinsen,
die dem Kontoinhaber monatlich oder vierteljährlich in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung für den
Überziehungskredit sind regelmäßige Zahlungseingänge in Form von Gehaltsbezügen. Wenige Banken bieten
einen Überziehungskredit auch bei Rentenbezügen oder BAföG an.
Für die Nutzung des Überziehungskredites werden Sollzinsen berechnet. In der Regel werden die Sollzinsen
dem Girokonto quartalsweise belastet. Die Zinsen werden nur für den Betrag berechnet, der auch tatsächlich
in Anspruch genommen wird. Beispiel: Erhält der Kontoinhaber einen Überziehungskredit in Höhe von
3.000,- Euro, nimmt aber nur 1.000,- Euro in Anspruch, zahlt er auch nur für den in Anspruch genommen
Betrag von 1.000,- Euro Sollzinsen. Die Zinsen für den Überziehungskredit sind im Vergleich zu anderen
Kreditformen verhältnismäßig hoch. Nimmt der Kontoinhaber den Verfügungsrahmen dauerhaft in Anspruch,
lohnt sich in den meisten Fällen eine Umschuldung durch einen Ratenkredit, der in vielen Fällen um die
Hälfte günstiger ist als der Überziehungskredit.
Für eine ordentliche Kündigung ist meist eine Kündigungsfrist von 30 Tagen vorgesehen. Eine außerordentliche
Kündigung seitens der Bank kann nur aus einem wichtigen Grund ausgesprochen werden, zum Beispiel wenn der
Kontoinhaber seine Arbeit verliert und nicht mehr in der Lage ist aus seinen finanziellen Mitteln die
Rückzahlung des Überziehungskredites zu gewährleisten oder eine Kontopfändung eingeleitet wird.
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