Das BAföG


Der Staat greift Studenten unter die Arme


Bafög Studenten

Mit BAföG (übliche Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz)wird eine finanzielle Leistung des Staates bezeichnet, die Studenten und in Sonderfällen auch andere Auszubildende vom Staat erhalten können, um ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit zu bestreiten. Damit soll ermöglicht werden, dass auch solche jungen Leute einen Beruf ihrer Wahl ergreifen können, deren finanzielle Situation ein Studium oder eine ähnliche Ausbildung nicht zulassen würde.

Dabei ist das BAföG kein gleichmäßiger Betrag, sondern wird für jeden Antragsteller gesondert ermittelt. Grundlage sind hierfür eigene Einkünfte sowie die finanzielle Situation der Eltern. Die Hälfte des ausgezahlten BAföG ist eine tatsächliche Förderleistung; die andere Hälfte ist lediglich ein zinsloses Darlehen, dass der Empfänger nach Ende der Ausbildung an den Staat zurückzahlen muss.


Voraussetzungen für BaFöG


Einige grobe Bestimmungen sind zunächst Richtlinie für Betroffene. Jedoch gibt es zahlreiche Ausnahme-und Sonderregelungen, die berücksichtig werden können:

  • Zunächst muss ein entsprechender Antrag bei zuständigen Amt (meist Studentenwerk) gestellt werden

  • Die Art der Ausbildung muss prinzipiell förderfähig sein (zum Beispiel Bachelor-Studium)

  • Der Antragsteller ist zum Zeitpunkt des Antrages jünger als das vollendete 30. Lebensjahr

  • Nach momentanem Stand wird das Ausbildungsziel erreicht (Studienabschluss)

  • Der Antragsteller ist deutscher Staatsbürger oder hat eine Bleibeperspektive in der BRD

  • Das eigene Vermögen des Antragstellers ist nicht höher als 5.200 Euro, wobei Vermögen des Ehepartners nicht angerechnet wird, wohl aber Einkünfte aus diesem

  • Einkommen des Ehepartners oder der Eltern überschreitet die Freigrenzen nicht. Falls doch, wird es in die Berechnung einbezogen

  • Während der Förderungszeit darf das monatliche Einkommen des Antragstellers einen Freibetrag nicht übersteigen. Da auf diesen pauschalisierte Werbungskosten angerechnet werden, kann ein BAföG-Empfänger ohne Anrechnung einem 400-Euro-Job nachgehen

Wichtig: Antrag stellen!


Ohne Antrag kann man kein BAföG bekommen. Also rechtzeitig darum kümmern!! Auch wenn es so aussieht, als würde man nicht unter die Begünstigten fallen - einen Antrag zu stellen lohnt, und das so früh wie möglich, denn die Bearbeitungszeiten sind in aller Regel lang. Auch wird die Förderung frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, also sollte der Antrag unbedingt vor Beginn der Ausbildung eingereicht sein. Die notwendigen Anlagen können nachgereicht werden, falls noch etwas fehlt. Die Formulare, die benötigt werden, kann man beim BAföG-Amt direkt abholen oder auch online abrufen.

Um keine Zeit zu verlieren, können Sie den Antrag auch zunächst formlos stellen und darauf verweisen, dass Sie die notwendigen Unterlagen nachreichen werden. So wahren Sie Ihren Anspruch und können die erforderlichen Nachweise in Ruhe besorgen. Die Aktuellen Formulare erhalten Sie direkt online.


Nicht jede Ausbildung kann gefördert werden


Nicht jedes Studium ist automatisch förderfähig und umgekehrt ist nicht jede Ausbildung, die kein Studium an einer Universität ist, ausgeschlossen.

Einen Antrag auf BAföG stellen sollten diejenigen, die ein Vollzeitstudium aufnehmen. Dies wird so definiert, dass mindestens 20 Stunden in der Woche dafür aufgewendet werden. Die Schule/Universität etc. muss als Ausbildungsstätte anerkannt sein. Außerdem zählt zu den Bedingungen, dass ein berufsqualifizierter Abschluss erreicht wird. Dazu zählt auch der Bachelor-Abschluss. Da aber einige Studien mit dem Bachelor-Abschluss nicht zum gewünschten Beruf führen, wird in einigen Studienrichtungen auch der Master nicht als zweites, sondern ebenfalls als erstes Studium angesehen.

Beispiel: Wer Lehrer werden möchte, muss zunächst ein Bachelor-Studium erfolgreich abschließen und anschließend ein Master-Studium. Ohne diesen zweiten Abschluss erlangt man keine Lehrbefähigung. Somit gehören die beiden Studiengänge zu einer Berufsausbildung, auch wenn sie organisatorisch als zwei Studienzeiten gelten. Also wird auch während des Master-Studiums bei Erfüllung aller Voraussetzungen BAföG gewährt.

Wer sich unsicher ist, kann vor Beginn des Studiums einen sogenannten Vorabentscheid beantragen, durch den er Gewissheit erlangt, ob seine angestrebte Ausbildung gefördert wird.


Problematisch: Studienanfänger über 30


Wie bereits oben genannt, sind Studierende über 30 ausgeschlossen. Jedoch gibt es Ausnahmen: Zum Beispiel, wenn die Zugangsberechtigung für das Studium durch den zweiten Bildungsweg erreicht wurde (Nachholen des Abiturs in der Abendschule). Gleiches gilt auch dann, wenn die Hochschule den Studenten aufgrund persönlicher Qualifikationen aufgenommen hat, auch wenn der die allgemeine Hochschulreife nicht vorlegen kann. Auch kann es als Ausnahme gelten, wenn persönliche bzw. familiäre Gründe bisher dagegen sprachen, ein Studium aufzunehmen. Das kann zum Beispiel dann sein, wenn Elternzeit genommen wurde.


Das Ausbildungsziel muss erreicht werden können


Dass das Ausbildungsziel erreicht werden kann, ist ebenfalls eine Voraussetzung des BAföGs. Der Empfänger muss dem Amt nachweisen können, dass dies für ihn möglich ist. Der sogenannte Leistungsnachweis wird meist ab dem 4. Semester verlangt. Er wird von der Hochschule ausgestellt. Bei bestimmten Verhinderungsgründen kann das BAföG-Amt entscheiden, dass eine spätere Leistungsnachweiserbringung rechtens ist, zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt oder Krankheit.

Gründe für eine verspätete Erbringung des Leistungsnachweises sieht das Gesetz durchaus vor. Allerdings müssen diese nachgewiesen werden. Über deren Anerkennung entscheidet das BAföG-Amt. Mögliche Gründe könnten sein.

  • Auslandsaufenthalt

  • Krankheit

  • Verschulden der Hochschule

  • Mitwirkung in gesetzlich vorgeschriebenen Hochschulgremien

  • Erstmaliges Nichtbestehen der Zwischenprüfung

  • Behinderung

  • Schwangerschaft/Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren

  • Unter bestimmten Umständen: Spracherwerb


Bitte klicken Sie auf "Mit wie viel Geld Sie aus BaFöG rechnen können" um die finanziellen Aspekte der Berusausbildungsförderung genauer zu erfahren.