Kreditlexikon

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Tilgungsaussetzung


Der Begriff Tilgungsaussetzung wird in zweierlei Hinsicht verwendet. Zum einen bezeichnet die Tilgungsaussetzung in der Baufinanzierung eine bestimmte Kreditform und zum anderen bezeichnet man eine Zahlungspause in der Kreditrückzahlung als Tilgungsaussetzung.

Die Tilgungsaussetzung als Zahlpause: Eine Tilgungsaussetzung kann zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbart werden. Meist wird die Tilgungsaussetzung direkt im Kreditvertrag vereinbart. Mit der Tilgungsaussetzung erhält der Kreditnehmer die Möglichkeit eine Tilgung auszusetzen, zum Beispiel wenn er in dem betreffenden Monat einen finanziellen Engpass hat. Meistens wird eine Tilgungsaussetzung ohne Zinsaufschlag einmal jährlich vereinbart. Wird im Kreditvertrag keine Tilgungsaussetzung vereinbart, der Kreditnehmer möchte aber dennoch einen gewissen Zeitraum die Tilgung aussetzen, berechnet der Kreditgeber dafür einen Zinsaufschlag, um seinen finanziellen Verlust auszugleichen. Zu beachten ist jedoch für den Kreditnehmer, dass sich die Laufzeit des Darlehens mit jeder Tilgungsaussetzung verlängert. Es muss vorher geklärt werden, ob am Ende der voraussichtlichen Laufzeit der Fehlbetrag in einem Betrag getilgt wird oder ob sich die Laufzeit um die Monate der in Anspruch genommen Tilgungsaussetzung verlängert.

Die Tilgungsaussetzung in der Baufinanzierung: In der Baufinanzierung wird die Tilgungsaussetzung auch als Tilgungsersatz bezeichnet. Die Baufinanzierung kann sowohl mit einem fortlaufenden Tilgungsplan vereinbart werden, in dem monatlich eine feste Summe der Kreditschuld getilgt wird, sowie zuzüglich eine feste Summe des Zinsanteils. Wählt der Kreditnehmer jedoch die Form der Tilgungsaussetzung, dann tilgt er während der gesamten Laufzeit lediglich die Zinsen, die anfängliche Darlehenssumme bleibt jedoch in vollem Umfang bestehen. Diese wird erst am Ende der Laufzeit in einer Summe getilgt. Um die Darlehenssumme am Ende der Laufzeit begleichen zu können, wird während der Darlehenslaufzeit parallel zu den Zinstilgungen eine weitere Sparform gewählt. Das aufzubringende Kapital kann beispielsweise über eine kapitalbildende Lebensversicherung angespart werden. Möglich ist auch ein Bausparvertrag oder eine fondsgebundene Lebensversicherung. Allerdings muss der Kreditnehmer darauf achten, dass es sich um eine möglichst sichere Sparform handelt und genau die Laufzeit bis zur fälligen Auszahlung gewählt wird, die der Laufzeit des Darlehens entspricht. Außerdem ist zu beachten, dass der Kreditnehmer die Höhe seines Darlehens mit der garantierten Auszahlung der Lebensversicherung wählt und nicht mit der voraussichtlichen Ablaufleistung einschließlich der Überschussbeteiligung.



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