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Der Begriff Tilgungsaussetzung wird in zweierlei Hinsicht verwendet. Zum einen bezeichnet die
Tilgungsaussetzung in der Baufinanzierung eine bestimmte Kreditform und zum anderen bezeichnet man
eine Zahlungspause in der Kreditrückzahlung als Tilgungsaussetzung.
Die Tilgungsaussetzung als Zahlpause: Eine Tilgungsaussetzung kann zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer
vereinbart werden. Meist wird die Tilgungsaussetzung direkt im Kreditvertrag vereinbart. Mit der
Tilgungsaussetzung erhält der Kreditnehmer die Möglichkeit eine Tilgung auszusetzen, zum Beispiel
wenn er in dem betreffenden Monat einen finanziellen Engpass hat. Meistens wird eine Tilgungsaussetzung
ohne Zinsaufschlag einmal jährlich vereinbart. Wird im Kreditvertrag keine Tilgungsaussetzung vereinbart,
der Kreditnehmer möchte aber dennoch einen gewissen Zeitraum die Tilgung aussetzen, berechnet der Kreditgeber
dafür einen Zinsaufschlag, um seinen finanziellen Verlust auszugleichen. Zu beachten ist jedoch für den
Kreditnehmer, dass sich die Laufzeit des Darlehens mit jeder Tilgungsaussetzung verlängert. Es muss
vorher geklärt werden, ob am Ende der voraussichtlichen Laufzeit der Fehlbetrag in einem Betrag getilgt
wird oder ob sich die Laufzeit um die Monate der in Anspruch genommen Tilgungsaussetzung verlängert.
Die Tilgungsaussetzung in der Baufinanzierung: In der Baufinanzierung
wird die Tilgungsaussetzung auch als Tilgungsersatz bezeichnet. Die Baufinanzierung kann sowohl mit einem
fortlaufenden Tilgungsplan vereinbart werden, in dem monatlich eine feste Summe der Kreditschuld
getilgt wird, sowie zuzüglich eine feste Summe des Zinsanteils. Wählt der Kreditnehmer jedoch die Form
der Tilgungsaussetzung, dann tilgt er während der gesamten Laufzeit lediglich die Zinsen, die
anfängliche Darlehenssumme bleibt jedoch in vollem Umfang bestehen. Diese wird erst am Ende
der Laufzeit in einer Summe getilgt. Um die Darlehenssumme am Ende der Laufzeit begleichen
zu können, wird während der Darlehenslaufzeit parallel zu den Zinstilgungen eine weitere
Sparform gewählt. Das aufzubringende Kapital kann beispielsweise über eine kapitalbildende
Lebensversicherung angespart werden. Möglich ist auch ein Bausparvertrag oder eine fondsgebundene
Lebensversicherung. Allerdings muss der Kreditnehmer darauf achten, dass es sich um eine möglichst sichere
Sparform handelt und genau die Laufzeit bis zur fälligen Auszahlung gewählt wird, die der Laufzeit des Darlehens
entspricht. Außerdem ist zu beachten, dass der Kreditnehmer die Höhe seines Darlehens mit der garantierten
Auszahlung der Lebensversicherung wählt und nicht mit der voraussichtlichen Ablaufleistung einschließlich der
Überschussbeteiligung.
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