Kreditlexikon

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Termingeld


Termingeld bezeichnet man Geldanlagen, die zeitlich befristet sind, unterschieden wird dabei zwischen zwei Formen von Termingeld, das Festgeld und das Kündigungsgeld. Beim Festgeld wird eine feste Laufzeit vereinbart. Zum Abschluss der Laufzeit kann das Festgeld entweder verlängert (prolongiert) werden, oder der Ableger lässt sich den Betrag auszahlen. Der Zinssatz für Termingelder orientiert sich immer am aktuellen Geldmarktzins.

Festgeld als Termingeld wird für mindestens 1 Jahr angelegt, in der Regel aber höchstens 5 Jahre. Da beim Festgeld die angelegte Summe für die Bank sicher verfügbar ist und vom Kunden vor Ablauf der Laufzeit nicht in Anspruch genommen werden kann, gewähren Banken für Festgeld in der Regel einen höheren Zinssatz als beispielsweise für Tagesgeld. Wird das Festgeldkonto weitergeführt, handelt der Anleger meist einen neuen Zinssatz aus.

Kündigungsgeld hat keine festen Laufzeiten, sondern bei Abschluss vereinbarte Kündigungsfristen. So kann der Anleger vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht über seine Einlage verfügen. Will der Anleger also über sein Geld verfügen, muss er erst kündigen und dann das Ende der Kündigungsfrist abwarten. Der Zinssatz wird beim Kündigungsgeld nicht fest vereinbart, sondern orientiert sich während der Laufzeit am aktuellen Geldmarktzins.

Möchte der Anleger bei Termingeldern vor Ablauf der zeitlichen Frist über seine Einlage verzichten, muss er nicht nur auf einen Großteil seiner Zinsen verzichten, sondern meist auch noch eine so genannte "Strafgebühr" bezahlen, um der Bank den Anlagenausfall zu entschädigen. Termingeld sollte nur als Anlage ausgewählt werden, wenn das Geld im gesamten Zeitraum nicht kurzfristig benötigt wird. Als kurzfristiger Ausgleich für Liquiditätsengpässe eignet sich Termingeld nicht. Um Liquiditätsengpässe auszugleichen kann Termingeld kurzfristig beliehen werden, oder aber der Anleger wählt eine andere Geldanlageform.



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