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Termingeld bezeichnet man Geldanlagen, die zeitlich befristet sind, unterschieden wird
dabei zwischen zwei Formen von Termingeld, das Festgeld und das Kündigungsgeld. Beim Festgeld
wird eine feste Laufzeit vereinbart. Zum Abschluss der Laufzeit kann das Festgeld entweder
verlängert (prolongiert) werden, oder der Ableger lässt sich den Betrag auszahlen. Der Zinssatz
für Termingelder orientiert sich immer am aktuellen Geldmarktzins.
Festgeld als Termingeld wird für mindestens 1 Jahr angelegt, in der Regel aber höchstens
5 Jahre. Da beim Festgeld die angelegte Summe für die Bank sicher verfügbar ist und vom Kunden
vor Ablauf der Laufzeit nicht in Anspruch genommen werden kann, gewähren Banken für Festgeld in
der Regel einen höheren Zinssatz als beispielsweise für Tagesgeld. Wird das Festgeldkonto
weitergeführt, handelt der Anleger meist einen neuen Zinssatz aus.
Kündigungsgeld hat keine festen Laufzeiten, sondern bei Abschluss vereinbarte Kündigungsfristen.
So kann der Anleger vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht über seine Einlage verfügen. Will der
Anleger also über sein Geld verfügen, muss er erst kündigen und dann das Ende der Kündigungsfrist
abwarten. Der Zinssatz wird beim Kündigungsgeld nicht fest vereinbart, sondern orientiert sich
während der Laufzeit am aktuellen Geldmarktzins.
Möchte der Anleger bei Termingeldern vor Ablauf der zeitlichen Frist über seine Einlage
verzichten, muss er nicht nur auf einen Großteil seiner Zinsen verzichten, sondern meist auch
noch eine so genannte "Strafgebühr" bezahlen, um der Bank den Anlagenausfall zu entschädigen.
Termingeld sollte nur als Anlage ausgewählt werden, wenn das Geld im gesamten Zeitraum nicht
kurzfristig benötigt wird. Als kurzfristiger Ausgleich für Liquiditätsengpässe eignet sich
Termingeld nicht. Um Liquiditätsengpässe auszugleichen kann Termingeld kurzfristig beliehen
werden, oder aber der Anleger wählt eine andere Geldanlageform.
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