Kreditlexikon

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Schätzung


Das Ergebnis einer Schätzung gibt nur den annähernden Wert eines Gegenstandes, eines Zahlenwertes oder einer Größe wieder. Das Ergebnis einer Schätzung ist nicht der tatsächliche Wert, sondern dient vielmehr einer Orientierung. Im Kreditwesen wird die Schätzung überwiegend in zwei Zusammenhängen verwendet. Zum einen wird die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers geschätzt, zum anderen findet die Schätzung Anwendung, wenn die Wertermittlung einer Immobilie herangezogen wird, um diese als Kreditsicherheit verwenden zu können. In diesem Fall werden Gutachter beauftragt, den Wert der Immobilie zu schätzen. Die prozentuale Höhe der Ausfallwahrscheinlichkeit beeinflusst die Höhe der Kreditzinsen. Liegt den Schätzungen zufolge die Ausfallwahrscheinlichkeit relativ gering oder wird auf null geschätzt, spiegelt sich dies in niedrigen Kreditzinsen wieder.

Bei der Bewertung der Immobilie anhand einer Schätzung können verschiedene Methoden angewandt werden. Für Nutzobjekte wird üblicherweise die Ertragswertmethode angewandt, für Besitzobjekte oder andere Objekte, die keinen Ertrag abwerfen oder keinen Nutzen haben, wird die Vergleichswertmethode angewandt. Die Berechnung der Ertragswertmethode erfolgt anhand der positiven und negativen Ertragswerte, die gegeneinander aufgerechnet werden.

Die Schätzung ist ein wesentlicher Bestandteil des Pfandkredites. Die Höhe des Pfandkredites orientiert sich immer an der Schätzung des Pfandgegenstandes, der dem Pfandleiher überlassen wird. Dabei wird dem Kreditnehmer nicht die volle Höhe des Wertes ausgezahlt, in der Regel beläuft sich die Pfandleihsumme auf etwa 30 bis maximal 50% des Wertes des Gegenstandes.

Die Schätzung findet außerdem im Steuerrecht Anwendung. Konnte eine Grundlage zur Berechnung der Besteuerung nicht ausreichend festgestellt werden, wird eine Schätzung vorgenommen und anhand des Ergebnisses der Schätzung die Steuergrundlage bemessen. Auch im Zivilrecht findet die Schätzung Anwendung. Zum Beispiel wird die Höhe der Schäden geschätzt, in diesen Fällen wird zur Schätzung ein vom Gericht bestellter Gutachter beauftragt.



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