Kreditlexikon

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Privatdarlehen


Ein Privatdarlehen wird in der Regel von einem nicht gewerblichen Darlehensgeber gewährt, zum Beispiel wenn es sich um einen Kredit innerhalb der Familie oder im Freundeskreis handelt. Nicht gewerblich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um einen Darlehensgeber handelt, der nicht im Sinne des Kreditwesengesetzes handelt.

Umgangssprachlich wird das Privatdarlehen aber auch als Konsumentenkredit bezeichnet, gleichzusetzen mit dem Ratenkredit. In diesem Fall aber handelt es sich um einen Kredit, der von einem Kreditgeber gewährt wird, der im Sinne des Kreditwesengesetzes handelt. Meist werden Privatdarlehen innerhalb der Familie oder des Freundeskreises vergeben. Typische Privatdarlehen sind so genannte Peer-to-Peer Kredite, die über Kreditmarktplätze vermittelt werden.

Grundsätzlich können Privatdarlehen formlos abgeschlossen werden. Formlos bedeutet, dass kein schriftlicher Kreditvertrag notwendig wäre. Allerdings ergibt sich aus einem fehlenden Kreditvertrag die Problematik der Rückforderung, falls es zu Zahlungsschwierigkeiten seitens des Kreditnehmers kommt. Grundsätzlich gelten für das Privatdarlehen die gleichen Vorschriften wie für Kredite, die von Banken vergeben werden. Allerdings fallen mit dem Privatdarlehen auch Schutzrechte für den Kreditnehmer weg. Da für den privaten Kreditgeber keine Möglichkeiten der Überprüfung der Bonität bestehen, ist das Privatdarlehen auch immer mit einem Risiko verbunden und beruht meist auf Vertrauensbasis.

Die Bezeichnung Privatdarlehen wird heute aber auch häufig von Banken und Sparkassen verwendet. Dann handelt es sich um einen klassischen Raten- oder Konsumentenkredit. In diesem Zusammenhang spricht man gerne von einem Privatdarlehen oder Privatkredit, da mit der Kreditsumme meist private Güter angeschafft werden. Privatdarlehen werden von nahezu allen Banken angeboten. Besonders leicht vergleichen lassen sie sich mit einem online Kreditvergleich, wenn es sich um online Privatdarlehen handelt.



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