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Ein Privatdarlehen wird in der Regel von einem nicht gewerblichen Darlehensgeber gewährt, zum
Beispiel wenn es sich um einen Kredit innerhalb der Familie oder im Freundeskreis handelt. Nicht
gewerblich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um einen Darlehensgeber handelt, der nicht
im Sinne des Kreditwesengesetzes handelt.
Umgangssprachlich wird das Privatdarlehen aber auch als Konsumentenkredit
bezeichnet, gleichzusetzen mit dem Ratenkredit. In diesem Fall aber handelt es sich um einen Kredit,
der von einem Kreditgeber gewährt wird, der im Sinne des Kreditwesengesetzes handelt. Meist werden
Privatdarlehen innerhalb der Familie oder des Freundeskreises vergeben. Typische Privatdarlehen sind
so genannte Peer-to-Peer Kredite,
die über Kreditmarktplätze vermittelt werden.
Grundsätzlich können Privatdarlehen formlos abgeschlossen werden. Formlos bedeutet, dass kein schriftlicher
Kreditvertrag notwendig wäre. Allerdings ergibt sich aus einem fehlenden Kreditvertrag die Problematik der
Rückforderung, falls es zu Zahlungsschwierigkeiten seitens des Kreditnehmers kommt. Grundsätzlich gelten
für das Privatdarlehen die gleichen Vorschriften wie für Kredite, die von Banken vergeben werden. Allerdings
fallen mit dem Privatdarlehen auch Schutzrechte für den Kreditnehmer weg. Da für den privaten Kreditgeber
keine Möglichkeiten der Überprüfung der Bonität bestehen, ist das Privatdarlehen auch immer mit einem Risiko
verbunden und beruht meist auf Vertrauensbasis.
Die Bezeichnung Privatdarlehen wird heute aber auch häufig von Banken und Sparkassen verwendet. Dann handelt
es sich um einen klassischen Raten- oder Konsumentenkredit. In diesem Zusammenhang spricht man gerne von
einem Privatdarlehen oder Privatkredit, da mit
der Kreditsumme meist private Güter angeschafft werden. Privatdarlehen werden von nahezu allen Banken
angeboten. Besonders leicht vergleichen lassen sie sich mit einem online Kreditvergleich,
wenn es sich um online Privatdarlehen handelt.
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