Kreditlexikon

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Preisangabenverordnung


Mit der Preisangabenverordnung sollen dem Verbraucher Preiswahrheit und Preisklarheit transparent dargestellt werden. Zur Preisangabenverordnung verpflichtet ist jeder, der gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren oder Dienstleistungen verkauft. Dabei müssen für den Endverbraucher immer die Endpreise angegeben werden, also inklusive Mehrwertsteuer.

Die Preisangabenverordnung ermöglicht dem Verbraucher außerdem einen ordentlichen Preisvergleich. Auch Banken sind zur Preisangabenverordnung verpflichtet. Sie müssen bei Krediten immer den effektiven Jahreszins angeben, der letztlich die Gesamtkosten für den Kredit angibt. Für Werbung über Kredite hat das Gesetz eine sehr genaue Preisangabenverordnung geschaffen. Hier müssen für den Verbraucher deutlich lesbar und verständlich der Sollzinssatz, der Nettodarlehensbetrag und der effektive Jahreszins angegeben werden. Für den Sollzinssatz muss angegeben werden, ob dieser gebunden oder veränderlich oder kombiniert ist. Außerdem muss die Kreditwerbung laut Preisangabenverordnung die Vertragslaufzeit, den Gesamtbetrag und den Betrag der Teilzahlungen enthalten. Ordnungswidrig im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 sind unwahre, unvollständige oder grob fahrlässig falsch dargestellte Preise.

Die deutsche Preisangabenverordnung (kurz PAngV) ist eine Verbraucherschutzverordnung, die in der letzten aktuellen Fassung vom24. Juli 2010 (BGBl. I S. 977), seit 1985 in Kraft ist. Nicht erlaubt sind auch Preisdarstellungen, die den Nettopreis mit der Angabe "zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer" enthalten. Außerdem müssen in Supermärkten bei bestimmten Waren die Grundpreiseinheiten aufgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Waren, die in Kilo oder Liter bemessen werden. Dies gilt im Übrigen auch für Gas, Wasser und Strom. Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung stellt in vielen Fällen gleichzeitig auch einen Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs dar. Unwahre oder falsche Preisangaben können den Verkäufer gegenüber anderen Verkäufern bevorteilen. Ein ordentlicher Preisvergleich für den Käufer ist dann nicht mehr möglich.



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