Kreditlexikon

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Kreditnehmer


Kreditnehmer können natürliche oder juristische Personen sein, die einen oder mehrere Kredite bei einem Kreditinstitut aufnehmen. Der Kreditnehmer verpflichtet sich vertraglich die Kreditsumme zurückzuzahlen. Der Kreditnehmer als natürliche oder juristische Person kann dabei eine Person des privaten oder öffentlichen Rechts sein.

Der Kreditnehmer schließt zur endgültigen Kreditgewährung einen Kreditvertrag mit dem Kreditgeber ab. Im Kreditvertrag sind alle Details enthalten wie etwa die Kreditlaufzeit, die Tilgungsvereinbarungen, Kreditnebenkosten und Folgen eines Zahlungsausfalles. Weitere Inhaltes des Kreditvertrages sind Kreditzinsen, Kreditsicherheiten und selbstverständlich die Höhe der Kreditsumme.

Für den rechtsgültigen Abschluss des Kreditvertrages müssen sowohl der Kreditnehmer als auch der Kreditgeber voll geschäftsfähig sein. Für den Kreditnehmer ergeben sich aus dem Kreditvertrag Rechte und Pflichten. Der Kreditnehmer verpflichtet sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen und stimmt einer Schufa-Auskunft zu. Außerdem verpflichte sich der Kreditnehmer zur vertragsgemäßen Rückzahlung der Kreditsumme inklusive der Kreditzinsen und der Kreditnebenkosten. Ergeben sich wirtschaftliche Veränderungen, so hat der Kreditnehmer diese dem kreditgebenden Institut unaufgefordert mitzuteilen. Einige Pflichten des Kreditnehmers sind nicht ausdrücklich im Kreditvertrag erwähnt, sondern Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Daher hat der Kreditnehmer die Pflicht die allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) sorgfältig zur Kenntnis zu nehmen. Sind die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt, ergibt sich daraus das Recht auf die Auszahlung der Kreditsumme für den Kreditnehmer.

Ist der Kredit ordnungsgemäß getilgt, hat der Kreditnehmer weiterhin das Recht auf Rückgabe eventuell hinterlegter Sicherheiten. Zu den Pflichten des Kreditgebers gehört beispielsweise die wirtschaftliche Überprüfung des Kreditnehmers. Die Bank hat dabei sicherzustellen, dass die Rückzahlung der Kreditsumme die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Kreditnehmers nicht übersteigt. Neben dem Kreditnehmer wird gesetzlich die Kreditnehmereinheit definiert. Die Kreditnehmereinheit definiert Kreditnehmer, die in einer engen Beziehung zueinander stehen. So sind zum Beispiel ein Mutterkonzern und ein Tochterunternehmen als Kreditnehmereinheit anzusehen. Vergibt die Bank an beide Unternehmen jeweils einen Kredit, ist bei einem Zahlungsausfall üblicherweise auch das andere Unternehmen betroffen. Behandelt die Bank beide als Kreditnehmereinheit, dann vergibt sie in der Regel nur einen Kredit, da das dann Verlustrisiko sinkt.



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