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Kassageschäft


Der Gegensatz zum Kassageschäft ist das Termingeschäft. Bei einem Kassageschäft hat die Zahlung erst nach Lieferung zu erfolgen, bei einem Termingeschäft wird der Preis zwar am Abschlusstag festgelegt, die beidseitige Vertragserfüllung findet jedoch erst zu einem späteren Termin statt.

Das Kassageschäft hat spätestens nach zwei Handelstagen von beiden Vertragsparteien erfüllt zu sein. Als Kassageschäft werden standardisierte Verträge über Wertpapiere, Devisen oder andere vertretbare Sachen bezeichnet. Ursprünglich stammt der Begriff Kassageschäft aus dem Börsen- und Handelswesen, wird heute aber auch für den Rohstoff- und Warenhandel genutzt. Die Gesamtheit der Kassageschäfte wird als Kassahandel bezeichnet, meist werden sie an der Börse getätigt, können aber auch außerhalb der Börse Anwendung finden. Kassageschäfte finden hauptsächlich in Rotterdam und New York statt.

Der Vorteil der Kassageschäfte liegt in erster Linie in deren Planbarkeit. Das Risiko eines Kassageschäftes ist relativ gering. Der Nachteil liegt in der Inflexibilität. In Zeiten wirtschaftlicher Veränderungen bieten Kassageschäfte wenig Spielraum, um auf Veränderungen reagieren zu können. Der amtliche Markt für Kassageschäfte ist gesetzlich geregelt und wird am strengsten kontrolliert. Der so genannte "organisierte Markt" wird nach § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes geregelt. Der geregelte Markt läuft unter der Aufsicht des Börsenrates, auch hier wird das Kassageschäft reglementiert, aber nicht so streng wie am amtlichen Markt.

Als dritte Variante steht noch der freie Markt zur Verfügung. Er ist nicht organisiert, den Teilnehmern steht aber auch nur ein geringeres Kapital zur Verfügung. Da das Kassageschäft mit einem sehr viel geringeren Risiko als das Termingeschäft behaftet ist, eignet er sich auch für Privatanleger. Der Kassahandel ist das an den deutschen Wertpapierbörsen übliche Aktiengeschäft.



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