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Gesamtschuldner


Die Bezeichnung Gesamtschuldner leitet sich aus dem Begriff Gesamtschuld ab, die Gesamtschuld ist ein Teil des Schuldrechts. Die Gesamtschuld ist eine Möglichkeit eines Schuldverhältnisses. Kann ein Gläubiger eine Schuld nur einmal verlangen, sind aber zur Leistung der Schuld mehrere Schuldner verpflichtet, handelt es sich um eine Gesamtschuld.

Schuldner können natürliche oder juristische Personen sein. Dabei muss jeder Schuldner nicht nur für einen Teil der Schuld eintreten, sondern kann als einzelner Schuldner für die Gesamtschuld herangezogen werden. In der Gesamtschuld kann sich der Gläubiger einen einzelnen Gesamtschulder auswählen, der für die Schuld eintreten muss. Hat der einzelne Gesamtschulder die Schuld beglichen, werden alle anderen Schuldner damit automatisch aus ihrer Schuldpflicht entlassen. Die Gesamtschuld ist nicht auf alle Schuldverhältnisse anzuwenden, bei denen mehrere Schuldner bei einem Gläubiger in der Schuld stehen. Hierbei wird unterschieden zwischen der Teilschuld, in der jeder Schuldner nur für seinen Teil der Schuld beim Gläubiger herangezogen wird. In der gemeinschaftlichen Schuld ist der Schuldner zum Zusammenwirken mit anderen Schuldnern verpflichtet. Es gibt keine allgemeinen Voraussetzungen für die Gesamtschuld. Festgehalten ist aber, dass jeder Gesamtschuldner zu gleichen Teilen an der Gesamtschuld verpflichtet ist, soweit dies nicht anders vereinbart ist.

Es ist also individuell auch möglich, die Anteile an der Gesamtschuld ungleichmäßig auf die Gesamtschuldner zu verteilen. Rechtlich gesehen ist die Gesamtschuld in der Gesetzgebung noch mangelhaft geregelt. Auch die Frage was passiert, wenn ein Gesamtschuldner mit seinen Leistungen in Verzug gerät oder aber den Verzug bewusst und schuldhaft verursacht ist nicht geregelt. Ein alltägliches Beispiel für die Gesamtschuld ist das Anmieten einer Wohnung mit mehreren Mietern. Haben mehrere Mieter den Mietvertrag unterschrieben, kann sich der Vermieter an jeden einzelnen Mieter wenden, um die Gesamtschuld der Miete einzufordern. Der Zweck der Gesamtschuld dient der besseren Absicherung der Schuld für den Gläubiger. Er hat mit der Gesamtschuld die Möglichkeit mehrere Schuldner in die Pflicht zu nehmen, statt nur eines Schuldners und so bessere Aussichten seine Forderung geltend zu machen.



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