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Die Bezeichnung Gesamtschuldner leitet sich aus dem Begriff Gesamtschuld ab, die Gesamtschuld
ist ein Teil des Schuldrechts. Die Gesamtschuld ist eine Möglichkeit eines Schuldverhältnisses. Kann
ein Gläubiger eine Schuld nur einmal verlangen, sind aber zur Leistung der Schuld mehrere Schuldner
verpflichtet, handelt es sich um eine Gesamtschuld.
Schuldner können natürliche oder juristische Personen sein. Dabei muss jeder Schuldner nicht nur
für einen Teil der Schuld eintreten, sondern kann als einzelner Schuldner für die Gesamtschuld
herangezogen werden. In der Gesamtschuld kann sich der Gläubiger
einen einzelnen Gesamtschulder auswählen, der für die Schuld eintreten muss. Hat der einzelne
Gesamtschulder die Schuld beglichen, werden alle anderen Schuldner damit automatisch aus ihrer
Schuldpflicht entlassen. Die Gesamtschuld ist nicht auf alle Schuldverhältnisse anzuwenden, bei
denen mehrere Schuldner bei einem Gläubiger in der Schuld stehen. Hierbei wird unterschieden
zwischen der Teilschuld, in der jeder Schuldner nur für seinen Teil der Schuld beim Gläubiger
herangezogen wird. In der gemeinschaftlichen Schuld ist der Schuldner zum Zusammenwirken
mit anderen Schuldnern verpflichtet. Es gibt keine allgemeinen Voraussetzungen für
die Gesamtschuld. Festgehalten ist aber, dass jeder Gesamtschuldner zu gleichen
Teilen an der Gesamtschuld verpflichtet ist, soweit dies nicht anders vereinbart ist.
Es ist also individuell auch möglich, die Anteile an der Gesamtschuld ungleichmäßig auf die Gesamtschuldner
zu verteilen. Rechtlich gesehen ist die Gesamtschuld in der Gesetzgebung noch mangelhaft geregelt. Auch
die Frage was passiert, wenn ein Gesamtschuldner mit seinen Leistungen in Verzug gerät oder aber den
Verzug bewusst und schuldhaft verursacht ist nicht geregelt. Ein alltägliches Beispiel für die
Gesamtschuld ist das Anmieten einer Wohnung mit mehreren Mietern. Haben mehrere Mieter den Mietvertrag
unterschrieben, kann sich der Vermieter an jeden einzelnen Mieter wenden, um die Gesamtschuld der Miete
einzufordern. Der Zweck der Gesamtschuld dient der besseren Absicherung der Schuld für den Gläubiger. Er
hat mit der Gesamtschuld die Möglichkeit mehrere Schuldner in die Pflicht zu nehmen, statt nur eines
Schuldners und so bessere Aussichten seine Forderung geltend zu machen.
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