Kreditlexikon

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Dingliche Sicherheiten


Dingliche Sicherheiten werden eingesetzt, um das Risiko eines Kredites abzusichern. In dem der Gläubiger dingliche Sicherheiten fordert, schützt er sich gegen einen möglichen Zahlungsausfall des Schuldners und erhält das Recht diese Sicherheiten zu veräußern. Unterschieden wird zwischen dinglichen (sachbezogenen) und persönlichen Sicherheiten.

Die Forderung einer dinglichen Sicherheit muss im Kreditvertrag festgehalten werden und von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt werden. Zu den dinglichen Sicherheiten im Kreditwesen zählen Verwertungsrechte an Grundstücken, beweglichen Sachen, Forderungen oder anderen Rechten zum Beispiel an Hypotheken, Grundschuld oder Pfandrecht. Die Forderung an eine dingliche Sicherheit ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, grundsätzlich könnte jede Bank nach eigenem Ermessen handeln. Banken arbeiten in der Bemessung der dinglichen Sicherheit nach "banküblichen Kreditsicherheiten". Auch dies ist kein gesetzlich geschützter Begriff, die banküblichen Kreditsicherheiten weisen aber allgemein Gemeinsamkeiten auf.

Die dingliche Sicherheit darf im Zeitraum der Kreditlaufzeit keine oder nur unerhebliche Wertschwankungen aufweisen. Die dingliche Sicherheit muss ohne größere Umstände und Zeitaufwand veräußert werden können. Kommt es zu einer Insolvenz des Kreditnehmers, darf die dingliche Sicherheit in der Insolvenz nicht anfechtbar sein. Die Kreditsicherheit darf keine positive Korrelation mit der wirtschaftlichen Situation des Schuldners aufweisen. Dingliche Sicherheiten werden in Ausnahmen auch in Privatkrediten verlangt, in der Mehrheit kommen sie aber in der Baufinanzierung zum Einsatz. Die dingliche Sicherheit für eine Baufinanzierung ist in den meisten Fällen das Haus und/oder das Grundstück. Wird das Grundstück als dingliche Sicherheit gefordert, geschieht dies über den Grundbucheintrag. Dabei wird der Wert des Grundstückes nicht in voller Höhe als Sicherheit akzeptiert, üblich ist ein Wert von 80%.

Beispiel: Der Grundstückswert beträgt 200.000 Euro. Die Bank beleiht das Grundstück nicht in seinem vollen Wert, sondern nur mit 160.000 Euro. Die restlichen 20%, in diesem Fall also 40.000 Euro, müssen im Regelfall als Eigenkapital eingebracht werden. Eine weitere dingliche Sicherung eines Kredites kann zum Beispiel auch die Übereignung des Kfz-Briefes darstellen im Fall eines gewährten Autokredites. Der Schuldner muss den Kfz-Brief seinem Kreditgeber solange übereignen, bis die Kreditsumme vollständig getilgt ist. In diesem Zeitraum hat der Schuldner keine Möglichkeit das Fahrzeug zu veräußern, dieses Recht bleibt dem Kreditgeber vorbehalten, aber nur wenn es zu einer Zahlungsunfähigkeit kommt.



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