Kreditlexikon

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Zweckerklärung


Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld abstrakt. Dies bedeutet, dass die Grundschuld nicht an eine Forderung gebunden ist, sondern beliebig als Kreditsicherheit verwendet werden kann. Während die Hypothek nach Begleichung der Hauptforderung erlischt, bleibt die Grundschuld hingegen bestehen. Zur Absicherung des Kreditnehmers wird zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer eine Zweckerklärung unterzeichnet, um die Grundschuld und das Darlehen rechtlich miteinander zu verbinden. So wird ausgeschlossen, dass die Grundschuld auch für andere finanzielle Verpflichtungen des Kreditnehmers haftet. Bekannt ist die Zweckerklärung unter den Bezeichnungen Sicherungsvertrag oder Sicherungsabrede.


Grundschuld als Kreditsicherung

In der Zweckerklärung werden alle Darlehen oder auch das einzelne Darlehen aufgelistet, für die die Grundschuld als Kreditsicherung eintritt. Die Zweckerklärung muss schriftlich verfasst und von Kreditgeber und Kreditnehmer beidseitig unterschrieben werden. Sollte das Grundstück mehr als einen Eigentümer aufweisen, müssen alle Eigentümer die Zweckerklärung unterzeichnen. Sollte der Kreditnehmer weitere Darlehen aufgenommen haben, haftet die Grundschuld für diese Darlehen nicht, da mit der Zweckerklärung nur die Darlehen mit der Grundschuld verbunden sind, die auch in der Zweckerklärung eingetragen wurden.

Wie bereits erwähnt, endet die Grundschuld nicht mit der kompletten Tilgung des Darlehens. Demnach wird in der Zweckerklärung auch immer ein Rückübertragungsanspruch oder Rückgewähranspruch vereinbart. Häufig sind formularmäßige Zweckerklärungen sind in den Darlehensverträgen bzw. Bedingungen der Kreditgeber bereits enthalten. Allerdings sollte der Kreditnehmer hier genau schauen, welche Sicherheiten konkret eingeräumt werden, so dass zum Beispiel das Girokonto nicht als Kreditsicherheit für den Kredit herangezogen wird. Vorgefertigte Zweckerklärungen sind aus diesem Grund individuell anzupassen.

Ist das Darlehen getilgt, soll die Grundschuld aber für spätere Kredite als Sicherheit bestehen bleiben, muss der Kreditnehmer seinen Kreditgeber eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen und sich außerdem die vollstreckbare Urkunde aushändigen lassen. So bleibt die Grundschuld neutral bestehen und kann später auch für einen anderen Kreditgeber als Kreditsicherheit verwendet werden.



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