Kreditlexikon

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Zusage


In der Kreditzusage wird unterschieden zwischen einer widerruflichen und unwiderruflichen Kreditzusage. Die Kreditzusage ist für das Kreditinstitut die Verpflichtung den Kredit auszuzahlen. Sobald die Auszahlung des Kredites erfolgt ist, die Zusage erfüllt. Handelt es sich um eine widerrufliche Zusage, kann der Kredit einseitig durch die kreditgebende Bank zurück genommen werden. Dies ist bei einer unwiderruflichen Zusage nicht mehr möglich, wobei allerdings die Möglichkeit der einseitigen Kreditkündigung dennoch erhalten bleibt.


Onlinekredit mit Vorabzusage

Der Privatkreditnehmer erhält die Kreditzusage in der Regel nach der Einsendung aller erforderlichen Unterlagen. Handelt es sich um einen Onlinekredit, wird er zunächst eine Vorabzusage erhalten. Dies bedeutet, die Bank behält sich eine abschließende Kreditprüfung vor. Die abschließende Kreditprüfung findet statt, wenn der Kunde seine Unterlagen (Einkommensnachweis, Kopie seines Personalausweises etc.) postalisch eingesandt hat. Fällt die Kreditprüfung positiv aus, erhält der Kreditnehmer einen Kreditvertrag, der als Kreditzusage gilt. Die Bank hat damit ihre Zusage erteilt, dem Kreditnehmer steht es jedoch weiterhin frei den Kreditvertrag zu unterschreiben und das Kreditangebot damit anzunehmen. Hat er den Kreditvertrag unterschrieben und der Bank erneut zugesandt, besteht eine Abnahmepflicht für den Kreditnehmer. Diese Abnahmepflicht hat Gültigkeit sobald die Frist für das Widerrufsrecht für den Kunden abgelaufen ist.


Bank benötigt Sicherheiten

In einer Immobilienfinanzierung ist die Kreditzusage ein bisschen schwieriger. Der Kreditnehmer benötigt die Kreditzusage für den Kauf oder Bau der Immobilie. Die kreditgebende Bank benötigt für die Zusage jedoch ausreichende Kreditsicherheiten, die aber vor dem Kauf noch nicht vorhanden sind. Eine Möglichkeit ist die treuhänderische Abwicklung der Kreditzusage und Auszahlung. In diesem Fall erfolgt eine Zusage seitens der Bank, die Darlehenssumme wird jedoch an den Treuhänder ausgezahlt. Dieser wiederum bestätigt dem Verkäufer den Eingang der Darlehenssumme, so dass der Kaufvertrag unterschrieben werden kann.

Banken sind berechtigt für offene Kreditzusagen Kosten in Rechnung zu stellen, man spricht auch von Kreditprovisionen. Ist das Darlehen noch nicht ausgezahlt, können Bereitstellungszinsen anfallen. Offene Kreditzusagen können von Gläubigern grundsätzlich gepfändet werden.



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