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Ändern sich die Zinsen am Kapitalmarkt, passen auch Banken und Sparkassen den Zinssatz für Anlagen und Kredite an. Die Zinsanpassung bezeichnet die Anpassung der neuen Zinsen an die geänderten Kapitalmarktbedingungen. Die Zinsanpassung kann sowohl im Festzinsbereich als auch im variablen Zins stattfinden. Hat der Kreditnehmer einen Kredit über zehn Jahre Laufzeit mit fünf Jahren Zinsbindung abgeschlossen, kann er nach Ablauf der fünf Jahre mit seiner Bank einen neuen Zinssatz aushandeln. Gefällt ihm das Angebot seiner Bank nicht, kann er eine Umschuldung anstreben, sofern er als Kreditnehmer eine Bank findet, die ihm für seine noch ausstehende Kreditsumme einen günstigeren Zinssatz anbietet. In diesem Fall müsste er die noch komplett ausstehende Restsumme an seine alte Bank in einer Summe zurück zahlen.
Zinsanpassung erfolgt regelmäßig
Eine Zinsanpassung für den variablen Zins erfolgt in regelmäßigen Abständen und ist
vom aktuellen Geldmarkt abhängig. Als Grundlage für die Zinsanpassung wird in der
Regel der EURIBOR (European Interbank Offered Rate) herangezogen. Die Zinsanpassung
wird im Kreditwesen auch als Prolongation bezeichnet.
Eine Zinsanpassung kann auch vorgenommen werden, wenn sich die Bonität des Kreditnehmers
wesentlich verändert hat. Allerdings müssen die Bedingungen dieser Zinsanpassung genau
umschrieben werden und in der Klausel "Zinsanpassung aufgrund veränderter Bonität" im
Detail festgehalten werden. Die Zinsberechnung für Verbraucherdarlehen unterliegt zugunsten
des Verbraucherschutzes bestimmten Bestimmungen. Dem Kunden müssen folgende Angaben
transparent und nachvollziehbar dargestellt werden: der Zins, der effektive Jahreszins
sowie der Gesamtbetrag aller vom Darlehensnehmer zur Tilgung des Darlehens zu bezahlenden
Teilzahlungen. Die gesetzlichen Vorgaben für das Verbraucherdarlehen und die Darstellung
der Zinskosten sind in § 492 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2, 4 und 5 BGB zu finden. Fehlen die
Angaben im Verbraucherdarlehensvertrag, ermäßigt sich der Zinssatz auf den gesetzlichen
Zinssatz von 4%.
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