Kreditlexikon

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Zahlungsunfähigkeit


Eine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner offene und durchsetzbare Forderungen aus eigenen Mitteln nicht mehr tilgen kann. Kurze Liquiditätslücken sind nicht unter die Bezeichnung Zahlungsunfähigkeit zu fassen. In der Regel spricht man von einer Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 InsO- Insolvenzordnung), wenn der Schuldner seine Zahlungen dauerhaft einstellt und auch Einigungsversuche mit seinem Kreditgeber nicht mehr bedienen kann. Unter Umständen kann der Kreditnehmer mit seinem Kreditgeber niedrigere monatliche Raten vereinbaren, wenn es sich um eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit handelt. Sind auch diese Vereinbarungen nicht von Erfolg gezeichnet, spricht man von einer Zahlungsunfähigkeit. Nicht selten sind auch private Verpflichtungen wie Stromzahlungen, Miete oder Versicherungen von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen.


Recht auf Insolvenzeröffnung

Der Schuldner hat das Recht auf Insolvenzeröffnung, wenn es sich um eine drohende Zahlungsunfähigkeit handelt. Dieses Recht steht dem Gläubiger nicht zu. In Deutschland hat der Verbraucher das Recht auf eine Privatinsolvenz, sobald die drohende oder endgültige Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Der Schuldner hat die Möglichkeit eine Privatinsolvenz abzuwenden, indem er versucht mit seinen Gläubigern einen Zahlungsplan auszuarbeiten, der seinen finanziellen Möglichkeiten entspricht. Außerdem kann er versuchen eine Bürgschaft für seine Verbindlichkeiten zu beschaffen, zum Beispiel zahlungskräftige Verwandte.

Möglicherweise kann die Zahlungsunfähigkeit abgewendet werden, wenn versucht wird ein Kostenplan zu erarbeiten. Dabei sind Schuldnerberatungen eine wertvolle Hilfe, die dem Schuldner hilft Ordnung und Übersicht in seine finanziellen Verhältnisse zu bringen und möglicherweise Sparpotenzial aufzudecken.

Für Unternehmen gilt, ist die Zahlungsunfähigkeit eindeutig festgestellt, ist umgehend ein Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht zu beantragen. Wird die Zahlungsunfähigkeit verschleppt, stellt das Unternehmen also seinen Insolvenzantrag nicht rechtzeitig, spricht man von einer Insolvenzverschleppung, die in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird. Allerdings ist in Deutschland nicht eindeutig in Zahlen definiert, wann ein Unternehmen Zahlungsunfähig ist oder wann es sich nur um einen vorübergehenden finanziellen Engpass handelt.



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