A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Eine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner offene und durchsetzbare Forderungen aus eigenen Mitteln nicht mehr tilgen kann. Kurze Liquiditätslücken sind nicht unter die Bezeichnung Zahlungsunfähigkeit zu fassen. In der Regel spricht man von einer Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 InsO- Insolvenzordnung), wenn der Schuldner seine Zahlungen dauerhaft einstellt und auch Einigungsversuche mit seinem Kreditgeber nicht mehr bedienen kann. Unter Umständen kann der Kreditnehmer mit seinem Kreditgeber niedrigere monatliche Raten vereinbaren, wenn es sich um eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit handelt. Sind auch diese Vereinbarungen nicht von Erfolg gezeichnet, spricht man von einer Zahlungsunfähigkeit. Nicht selten sind auch private Verpflichtungen wie Stromzahlungen, Miete oder Versicherungen von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen.
Recht auf Insolvenzeröffnung
Der Schuldner hat das Recht auf Insolvenzeröffnung, wenn es sich um eine drohende Zahlungsunfähigkeit
handelt. Dieses Recht steht dem Gläubiger nicht zu. In Deutschland hat der Verbraucher das Recht auf
eine Privatinsolvenz, sobald die drohende oder endgültige Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Der
Schuldner hat die Möglichkeit eine Privatinsolvenz abzuwenden, indem er versucht mit seinen Gläubigern
einen Zahlungsplan auszuarbeiten, der seinen finanziellen Möglichkeiten entspricht. Außerdem kann
er versuchen eine Bürgschaft für seine Verbindlichkeiten zu beschaffen, zum Beispiel
zahlungskräftige Verwandte.
Möglicherweise kann die Zahlungsunfähigkeit abgewendet werden, wenn versucht wird ein Kostenplan
zu erarbeiten. Dabei sind Schuldnerberatungen eine wertvolle Hilfe, die dem Schuldner hilft
Ordnung und Übersicht in seine finanziellen Verhältnisse zu bringen und möglicherweise
Sparpotenzial aufzudecken.
Für Unternehmen gilt, ist die Zahlungsunfähigkeit eindeutig festgestellt, ist umgehend ein
Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht zu beantragen. Wird die Zahlungsunfähigkeit
verschleppt, stellt das Unternehmen also seinen Insolvenzantrag nicht rechtzeitig, spricht man
von einer Insolvenzverschleppung, die in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird. Allerdings
ist in Deutschland nicht eindeutig in Zahlen definiert, wann ein Unternehmen Zahlungsunfähig
ist oder wann es sich nur um einen vorübergehenden finanziellen Engpass handelt.
Vorherige Seite: Lexikon Z | Nächste Seite: Zahlungsverzug |