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Widerrufsrecht


Das Widerrufsrecht bezeichnet das Recht eines jeden Verbrauchers innerhalb einer bestimmten Frist von einem bereits rechtsgültigen oder noch schwebenden Vertrag zurück zu treten. Das Widerrufsrecht für Verbraucher findet sich gesetzlich verankert im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) §355. Die gesetzlichen Bestimmungen wurden durch das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie" geändert, die Neufassung trat am 11. Juni 2010 in Kraft. Vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, können nur natürliche Personen, Unternehmen und Selbständige gelten nicht als natürliche Personen. Das Widerrufsrecht bezieht auf den Verbraucherschutz und gilt ausschließlich für Geschäfte zwischen natürlichen Personen im Sinne §13 BGB und gewerblich handelnden Personen.


Nur für bestimmte Verträge

Allerdings gilt das Widerrufsrecht nur für bestimmte Verträge. Dazu zählt das Haustürgeschäft, der Fernabsatzvertrag (gilt nun auch für ebay-Geschäfte und alle Onlineshop), der Verbraucherdarlehensvertrag, der Teilzeit-Wohnrechtvertrag (Ferienvermietung), der Ratenlieferungsvertrag und Verträge im Versicherungsrecht.

Der Käufer kann sein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen und kann dazu zwei verschiedene Formen wählen. Gültig wird das Widerrufsrecht durch die Rücksendung der Ware innerhalb der vorgegebenen Frist oder in schriftlicher Form. Gültig wird das Widerrufsrecht mit der Zusendung der Widerrufsbelehrung, in der Regel erhält der Verbraucher eine Frist von 14 Tagen. Innerhalb der Frist für die Inanspruchnahme des Widerrufsrechts gilt das Geschäft als schwebend. Sobald die Frist abgelaufen ist und der Verbraucher sein Widerrufsrecht nicht in Anspruch genommen hat, gilt das Geschäft als angenommen und rechtsgültig. Sollte der Verbraucher nicht rechtswirksam informiert worden sein, kann der Fristablauf unterbleiben. Sobald der Käufer innerhalb der Frist von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, ist er nicht mehr an die Vertragsbestimmungen gebunden, der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer ist damit erloschen.


Wer zahlt die Waren-Rücksendung?

Immer wieder gab es Rechtstreitigkeiten zur Kostenübernahme der Rücksendung der Ware. Der Verbraucher muss nun die Kosten für die Rücksendung übernehmen, wenn der Preis der Ware unterhalb von 40,- Euro liegt, oder der Preis höher liegt, der Verbraucher aber noch eine Zahlung/Teilzahlung geleistet hat. Handelt es sich um eine mangelhafte oder falsche Ware, hat der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung zu tragen, dabei ist es egal um welchen Warenwert es sich handelt. In verschiedenen Fällen kann der Verkäufer dem Käufer alternativ ein Rückgaberecht einräumen. Gewährt der Verkäufer ein Rückgaberecht, hat er in jedem Fall die Kosten zu tragen und darf diese nicht in Rechnung stellen.



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