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Die Wertermittlung findet in erster Linie Anwendung, wenn der Wert einer Immobilie ermittelt werden soll, die als Kreditsicherheit für ein Darlehen eingesetzt werden muss. Die Wertermittlung ist ein recht kompliziertes Verfahren, aus diesem Grund wird seitens der Banken in der Regel ein spezieller Gutachter beauftragt. Das Verfahren der Wertermittlung findet außerdem in anderen Bereichen Anwendung, zum Beispiel als Verhandlungsgrundlage für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder bei Unstimmigkeiten in Scheidungsfällen, wenn es um die Vermögensaufteilung geht oder aber in Erbschaftsangelegenheiten.
Zwei verschiedene Verfahren zur Wahl
Die Wertermittlung findet anhand zwei verschiedener Verfahren statt, dem Ertragswertverfahren
und dem Sachwertverfahren. Das Ertragswertverfahren wird üblicherweise für gewerblich genutzte
Immobilien angewendet. Herangezogen werden Mieten und Restnutzungsdauer, der Zustand der Immobilie
und die zu erwartende erzielte Rendite des Objektes. Der Ertragswert ergibt sich dann aus der
Summe des Bodenwertes und dem Ertragswert der baulichen Anlagen.
Das Sachwertverfahren wird angewandt, wenn es sich um privat genutzte Immobilie handelt, also in
der Regel selbst bewohntes Eigentum. Das Sachwertverfahren geht von einem Vergleich ähnlich
beschaffener Immobilien aus, zusätzlich wird der Bodenwert eingerechnet, der Wert der baulichen
Anlagen und der Wert sonstige Anlagen, die sich auf dem Grundstück befinden.
Der Verkehrswert wird im Baugesetzbuch
§194 definiert. Zitat Baugesetzbuch: "Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem
Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den
rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der
Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf
ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Wird die Wertermittlung für die Beleihung des Objektes durchgeführt, muss der Bauherr dazu
beachten, dass Kreditgeber nicht den vollen Wert der Immobilie beleihen. Bei einem
Realkredit wird die Beleihungsgrenze
auf einen Wert von 60% des Beleihungswertes festgesetzt, bei einem Bauspardarlehen sind es in
der Regel 80% des Beleihungswertes. Der Beleihungswert darf den Kaufpreis dabei nicht übersteigen.
Da der Beleihungswert nie den vollen Wert der Immobilie erreicht, bilden Kreditinstitute mit
dieser Methode eine zusätzliche Sicherheitsreserve, um das Kreditrisiko möglichst gering zu halten.
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