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Der Eintrag der Grundschuld als Grundpfandrecht ist für eine Immobilienfinanzierung die ideale Möglichkeit der Kreditsicherung und wird auch von den meisten Kreditgebern als Kreditsicherheit vorausgesetzt. Normalerweise sollte der Eintrag in das Grundbuch mit der Übergabe des Kaufvertrages erledigt werden. Doch in der Praxis stellt sich diese zeitliche Übereinstimmung nicht immer als lösbare Aufgabe heraus. Die Ämter in Deutschland lassen sich mitunter etwas mehr Zeit, als der Kreditnehmer eigentlich hätte. Hinzu kommt, dass der Verkäufer die Eintragung nicht unbedingt eher vornehmen möchte, als das er seine Kaufsumme erhalten hat. Nun kommt aber wiederum erschwerend hinzu, dass der Käufer die Darlehenssumme ungern eher erhält, bis er den Grundbucheintrag als Kreditsicherung erhalten hat.
Vorvalutierung = erhöhtes Kreditrisiko
Zahlt die Bank die Kreditsumme aus, handelt es sich dabei um eine Vorvalutierung. Die Vorvalutierung
bedeutet für die kreditgebende Bank einen erhöhten Verwaltungsaufwand und ein erhöhtes Kreditrisiko.
Beides sichert die Bank mit dem Vorvalutierungszuschlag ab. Den Vorvalutierungszuschlag muss der
Käufer selbst in voller Höhe tragen. Allerdings wäre das Risiko mit dem Vorvalutierungszuschlag
allein dennoch zu groß. Immerhin bestände auch mit Vorvalutierungszuschlag die Gefahr des
Missbrauchs über das Darlehen.
In diesen Fällen wird die kreditgebende Bank
darauf bestehen einen Treuhänder einzuschalten. Die Bank zahlt die Darlehenssumme an den Treuhänder
aus. Dieser bestätigt dem Verkäufer den Eingang der Kaufsumme, so dass der Verkäufer die Eintragung
im Grundbuch vornehmen lassen kann. Während dieses Zeitraumes haben weder Verkäufer noch Käufer
Verfügung über den Darlehensbetrag, so dass die Bank das Risiko komplett minimiert hat, für Verkäufer
und Käufer aber auch kein Risiko besteht. Aufgrund des erhöhten Aufwandes wird der Vorvalutierungszuschlag
erhoben, da die Bestellung des Treuhänders ebenfalls mit erhöhtem Aufwand verbunden ist.
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