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Vorsorgevollmacht


Die Bedeutung der Vorsorgevollmacht wird immer noch von vielen Menschen unterschätzt oder aber sie wissen um deren Wichtigkeit nicht. Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt Person A im Notfall Person B alle Aufgaben oder bestimmte Aufgaben zu erledigen. Die Rechtsgrundlage zur Vorsorgevollmacht findet sich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Die Vorsorgevollmacht sollte nur für eine Person ausgestellt werden, der man unbedingt und bedingungslos vertraut, denn die eingetragene Person kann an Stelle des Vollmachtgebers verfügen und handeln. Die Vorsorgevollmacht sollte nicht kurzfristig und übereilt, sondern in Ruhe und sehr sorgfältig ausgestellt werden.


Absolute Rechtssicherheit nur mit Notar

Damit die Vorsorgevollmacht sowohl für den Vollmachtgeber als auch für die ausführende Person absolute Rechtssicherheit bietet, sollte sie von einem Notar unterzeichnet werden. Der Notar kann gleichzeitig beraten und über die Folgen der Vorsorgevollmacht aufklären. Die Vorsorgevollmacht ist nicht zu verwechseln mit der Patientenverfügung, kann aber auch gleichzeitig mit der Patientenverfügung ausgestellt werden.

Mit der Vorsorgevollmacht kann die ausführende Person zum Beispiel Bankgeschäfte erledigen, Behördengänge erledigen und andere Verantwortungsbereiche zum Beispiel über die medizinische Versorgung übernehmen. Die Vorsorgevollmacht hat nur rechtliche Gültigkeit, sofern der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Ausstellung über seinen freien Willen verfügt und voll geschäftsfähig im §4 BGB ist. Vorsorgevollmachten müssen grundsätzlich keine bestimmte Form aufweisen, könnten also auch mündlich erteilt werden. Für verschiedene Vorsorgebereiche muss allerdings die schriftliche, notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht vorliegen, zum Beispiel für Bankgeschäfte. Der Inhalt der Vorsorgevollmacht kann frei bestimmt werden. Ob nur einzelne Teile des persönlichen Lebens in der Vollmacht aufgeführt werden oder sämtliche Verfügungsbereiche, bleibt allein dem Vollmachtgeber vorbehalten.


Vollmacht wiederrufen

Die Vorsorgevollmacht ist jederzeit widerrufbar, eine bestimmte Form muss nicht eingehalten werden. Sollte die Geschäftsunfähigkeit des Vollmacht-gebers währen der Gültigkeit der Vorsorgevollmacht eintreten, kann dieser nicht mehr so einfach kündigen. Der Vorteil der Vorsorgevollmacht, der Bevollmächtigte kann in einer Notsituation sofort nach dem Willen des Vollmachtgebers handeln, ohne dass ein Betreuungsgericht eingeschaltet werden müsste. Außerdem kann die Vorsorgevollmacht in der freien Selbstbestimmung angefertigt werden, ohne dass völlig fremde und amtlich bestellte Personen Verfügung über das eigene Leben bekommen. Die Vorsorgeurkunde kann im amtlichen Vorsorgeregister eingetragen und registriert werden. Dies erleichtert zum Beispiel die Situation, wenn Vollmachtgeber und Bevollmächtigter nicht an einem Ort wohnen und eine Notsituation eintritt. Das zentrale Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer geführt.



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