Kreditlexikon

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Vorausdarlehen


Das Vorausdarlehen bezeichnet eine Darlehensform, bei der zur Tilgung der Darlehenssumme gleichzeitig ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Der Darlehensnehmer geht in diesem Moment zwei Verträge ein, einmal schließt er den Kreditvertrag ab und einmal den Darlehensvertrag. Vielen Bauherren erscheint das Vorausdarlehen als sehr attraktiv, weil die Zinsbindung über einen längeren Zeitraum festgelegt wird und Zinssteigerungen damit ausgeschlossen werden. Während der eigentlichen Tilgungsphase des Darlehens tilgt der Darlehensnehmer das Darlehen nur in sehr kleinen Raten und zahlt gleichzeitig in den Bausparvertrag ein, oder er verzichtet komplett auf die Tilgung und zahlt ausschließlich in den Bausparvertrag ein.

Die scheinbar günstigere Variante eines Vorausdarlehens ist jedoch oftmals nicht so günstig wie sie dem Darlehensnehmer erscheint. Die Guthabenzinsen des Bausparvertrags sind in der Regel sehr gering, wohingegen der Sollzins für das Darlehen relativ hoch ausfällt. Nicht selten hätte der Darlehensnehmer mit der direkten Tilgung seines Darlehens hohe Zinskosten gespart, da sich Guthabenzins aus dem Bausparvertrag und Sollzins für das Darlehen nicht decken. So kann ein Vorausdarlehen teurer werden, als anfangs gedacht. Hinzu kommt der Tarif Wirrwarr und die Unwilligkeit der Banken den Gesamtzins sorgfältig aufzuschlüsseln und dem Darlehensnehmer ein verständliches Rechenbeispiel zu präsentieren.


Absicherung durch Immobilie

Zur Absicherung des Vorausdarlehens verlangt die kreditgebende Bank in der Regel die Besicherung der Immobilie, also genau gleich den üblichen Konditionen einer herkömmlichen Baufinanzierung. Um das Vorausdarlehen zu erhalten, müssen gewisse Kriterien des Darlehensnehmers erfüllt sein. Unter anderem müssen die Auszahlungs- bzw. Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt werden. Die Einzahlung liegt dabei in der Regel zwischen 40-50%, außerdem muss der Bausparer eine bestimmte Bewertungszahl erreicht haben. Anhand der Bewertungszahl bemessen sich die Zuverlässigkeit des Darlehensnehmers und die Berechnung des Kreditausfallrisikos. Bevor es zur Darlehensauszahlung kommt, muss der Darlehensnehmer häufig auch bei einem Vorausdarlehen mit einer Wartezeit von etwa 24 Monaten rechnen.



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