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Vollkaskoversicherung


Bei der Autoversicherung unterscheidet man zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung. Beide Versicherungsformen sind in Deutschland keine Pflicht, in anderen Ländern hingegen schon. Die Vollkaskoversicherung kommt für Schäden am Fahrzeug auf. Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige, ergänzende Versicherung zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung kommt nur für Schäden auf, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Die Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung kann frei zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart werden. Grundsätzlich gilt jedoch, je höher die Selbstbeteiligung vereinbart wird, umso niedriger fallen die Versicherungsbeiträge aus. Heute wird die Vollkaskoversicherung in der Regel als Paket mit der Teilkaskoversicherung verkauft. Es ist jedoch auch möglich die Vollkasko ohne Einschluss der Teilkasko abzuschließen.


Vollkasko übernimmt selbstverursachte Schäden

Die Vollkaskoversicherung ist die einzige Versicherung, die auch selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt. Fährt der Versicherte also aus Unachtsamkeit gegen einen Laternenpfahl und beschädigt dabei sein Rücklicht, deckt die Vollkasko den Schaden ab und übernimmt die Kosten für die Reparatur des Rücklichtes. Für die Vollkaskoversicherung muss der Versicherte verschiedene Pflichten übernehmen. So müssen grob fahrlässige oder absichtlich herbei geführte Schäden vermieden werden. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung den Schaden nicht. Die Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden, die durch Dritte am Fahrzeug entstanden sind, darunter fällt beispielsweise auch Vandalismus.

Außerdem muss der Versicherte Sorge tragen, dass das Fahrzeug nicht unberechtigt genutzt wird, gesetzeskonform gebraucht wird und selbstverständlich hat der Versicherte eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Die Höhe des Versicherungsbeitrages wird anhand der Typenklasse des Fahrzeuges und dem persönlichen Schadensfreiheitrabatt ermittelt. So ist ein hochwertiger Mittelklassewagen selbstverständlich günstiger in den Versicherungsbeiträgen als ein kleiner, gebrauchter Kleinwagen. Ob sich eine Vollkaskoversicherung für einen älteren Gebrauchtwagen wirklich lohnt oder ob in diesem Fall eine Teilkasko empfehlenswert wäre, kann immer nur anhand konkreter Rechenbeispiele ermittelt werden.



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