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Bei der Autoversicherung unterscheidet man zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung. Beide Versicherungsformen sind in Deutschland keine Pflicht, in anderen Ländern hingegen schon. Die Vollkaskoversicherung kommt für Schäden am Fahrzeug auf. Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige, ergänzende Versicherung zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung kommt nur für Schäden auf, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Die Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung kann frei zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart werden. Grundsätzlich gilt jedoch, je höher die Selbstbeteiligung vereinbart wird, umso niedriger fallen die Versicherungsbeiträge aus. Heute wird die Vollkaskoversicherung in der Regel als Paket mit der Teilkaskoversicherung verkauft. Es ist jedoch auch möglich die Vollkasko ohne Einschluss der Teilkasko abzuschließen.
Vollkasko übernimmt selbstverursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung ist die einzige Versicherung, die auch selbst verursachte
Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt. Fährt der Versicherte also aus Unachtsamkeit
gegen einen Laternenpfahl und beschädigt dabei sein Rücklicht, deckt die Vollkasko
den Schaden ab und übernimmt die Kosten für die Reparatur des Rücklichtes. Für die
Vollkaskoversicherung muss der Versicherte verschiedene Pflichten übernehmen. So müssen
grob fahrlässige oder absichtlich herbei geführte Schäden vermieden werden. In diesen
Fällen übernimmt die Versicherung den Schaden nicht. Die Vollkaskoversicherung übernimmt
Schäden, die durch Dritte am Fahrzeug entstanden sind, darunter fällt beispielsweise
auch Vandalismus.
Außerdem muss der Versicherte Sorge tragen, dass das Fahrzeug nicht unberechtigt genutzt
wird, gesetzeskonform gebraucht wird und selbstverständlich hat der Versicherte eine
gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Die Höhe des Versicherungsbeitrages wird anhand der
Typenklasse des Fahrzeuges und dem persönlichen Schadensfreiheitrabatt ermittelt. So ist
ein hochwertiger Mittelklassewagen selbstverständlich günstiger in den Versicherungsbeiträgen
als ein kleiner, gebrauchter Kleinwagen. Ob sich eine Vollkaskoversicherung für einen
älteren Gebrauchtwagen wirklich lohnt oder ob in diesem Fall eine Teilkasko empfehlenswert
wäre, kann immer nur anhand konkreter Rechenbeispiele ermittelt werden.
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