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Der Begriff Vollauszahlung wird in der Regel im Zusammenhang mit einem Darlehen verwendet,
auch im Zusammenhang mit Baufinanzierungen. Die Vollauszahlung beschreibt den Zeitpunkt, zu
dem die gesamte Darlehenssumme ausgezahlt wurde. Gemeint ist also der Zeitpunkt an dem der
Kreditnehmer über die Darlehenssumme verfügen kann oder diese auf seinem Konto gutgeschrieben
wird. Da die Darlehensauszahlung in einer Summe, aber auch in mehreren Summen erfolgen kann,
spricht man von Teilauszahlung und Vollauszahlung. Liegen zwischen den Auszahlungen der
Darlehenssumme längere Zeiträume, spricht man von einer Teilauszahlung.
Teilauszahlungen werden zum Beispiel für Baufinanzierungen angewandt, wenn die Darlehenssumme
nicht in einer Summe ausgezahlt wird, sondern immer entsprechend den Baufortschritten. Gegenüber
der Vollauszahlung bietet die Teilauszahlung einen Zinsvorteil. Der Kreditnehmer muss immer
nur für den Darlehensteil Zinsen zahlen, der ihm
bereits ausgezahlt wurde. Mit der Vollauszahlung werden die Zinszahlungen hingegen sofort auf
die gesamte Darlehenssumme fällig.
Rückzahlung erfolgt sofort
Die Rückzahlung eines Kredites, der in Vollauszahlung vereinbart wurde, erfolgt in der
Regel sofort nach der Vollauszahlung. Bei der Teilauszahlung kann auch eine Tilgung nach Ablauf
von 6 Monaten nach Auszahlung der Teilauszahlung vereinbart werden. Die Modalitäten der
Rückzahlung sind aber im Wesentlichen abhängig von den getroffenen Vereinbarungen zwischen
Kreditgeber und Kreditnehmer.
Obwohl es sich auch bei einem Darlehen mit Disagio um
eine Vollauszahlung handelt, wird hier dennoch nicht die gesamte Darlehenssumme ausgezahlt, da das
Disagio von der Darlehenssumme abgezogen wird. Unter Umständen kann man auch von einer
Vollauszahlung sprechen, wenn eine Teilzahlung vorgenommen wurde. Man spricht dann von einer
Vollauszahlung, wenn die gesamte Summe auf dem Konto des Darlehensnehmers gutgeschrieben wurde,
auch wenn das Darlehen in Tranchen ausbezahlt wurde.
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