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Vollamortisation liegt vor, wenn die Gesamtinvestitionskosten des Leasing-Gebers
einschließlich seiner Zins- und Verwaltungsaufwendungen sowie seines Gewinns durch
die fest vereinbarten Leasing-Zahlungen abgedeckt werden. Beim deutschen
Finanzierungs-Leasing garantiert der Leasing-Nehmer dem Leasing-Geber die
Vollamortisation.
Bei Vollamortisationsverträgen geschieht dies allein durch die fest vereinbarten
Leasing-Zahlungen während der Grundmietzeit, bei Teilamortisationsverträgen
zusätzlich über den vom Leasing-Nehmer garantierten Restwert. Vgl.
auch Teilamortisation.
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