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Valutierung bezeichnet die Auszahlungs- und Rückzahlungsart eines Kredites. Die Aus- oder Rückzahlung
eines Kredites kann je nach Kreditvertrag unterschiedlich vereinbart werden. Die Auszahlung der
Kreditsumme an den Kreditnehmer wird genauso als Valutierung bezeichnet wie die Rückzahlung des Kreditnehmers.
Erfolgt die Auszahlung der Kreditsumme, erhält der Kreditnehmer eine Gutschrift, mit der Rückzahlung der
Kreditsumme wird seinem Konto eine Lastschrift verbucht. Beide Vorgänge werden als Valutierung des Kontos
bezeichnet. Die Valutierung bezeichnet dabei aber nur genau den Tag, an dem die Gutschrift oder die Lastschrift
tatsächlich als Wertstellung auf dem Konto erfolgt.
Der Zeitpunkt der Valutierung kann zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer verhandelt werden. Für Ratenkredite
wird in der Regel eine monatliche Valutierung vereinbart. Für andere Kreditformen kann auch eine vierteljährliche,
halbjährliche oder jährliche Valutierung im Kreditvertrag festgehalten werden. Der Zeitpunkt der Valutierung
kann sowohl für Kreditauszahlungen als auch Tilgungen gewählt werden.
Das Datum der Valutierung ist ausschlaggebend für die Zinsberechnung. Mit dem Datum der Valutierung (Wertstellung)
beginnt die Berechnung der Haben- oder Sollzinsen. Das Valutierungsdatum muss nicht mit dem Buchungsdatum
übereinstimmen. Um den Verbraucher zu schützen, ist im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) festgeschrieben, dass die
Valutierung spätestens einen Tag nach der Buchung zu erfolgen hat. Auch das Ausstellungsdatum eines Schecks und
die Verbuchung eines Schecks müssen nicht mit dem Valutierungsdatum übereinstimmen. So kann ein Scheck am 1. eines
Monats ausgestellt werden, am 15.des Monats verbucht werden, aber erst am 16.des Monats valutiert werden. In
diesem Fall erfolgt die Wertstellung des Schecks erst 15 Tage nach dem Ausstellungsdatum.
Den überwiegenden Teil des alltäglichen Finanzgeschäftes machen Kassageschäfte
aus. Als Kassageschäfte werden Valutierungen bezeichnet, die innerhalb von 2 Werktagen zu erfolgen haben. Alle
Valutierungen, die über diese 2 Werktage hinausgehen, werden als Termingeschäfte bezeichnet.
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