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Der Zweck einer Umschuldung liegt in erster Linie in der Entlastung des Schuldners und einer
Verbesserung seiner finanziellen Verhältnisse. Die Umschuldung hat in der Regel den Sinn die Zinslast
zu minimieren und/oder verschiedene Gläubiger zu einem Gläubiger zusammen zu führen. Unterschieden
wird zwischen privaten Umschuldungen und gewerblichen Umschuldungen.
Die Umschuldung für Privatpersonen hat in erster Linie den Zweck die Zinsbelastung zu senken
und/oder verschiedene Gläubiger zu einem Gläubiger zusammen zu fassen und so den Überblick der
finanziellen Verhältnisse zu verbessern. Möglicherweise wurde auch ein recht teurer Kredit
aufgenommen, dessen Zinslast die Verhältnisse des Schuldners übermäßig belasten. In diesem Fall
wird versucht den teuren Kredit mit einem günstigeren Kredit zu tilgen. Auf dem Weg der Umschuldung
kann eine Verbesserung der Bonität des Schuldners hergestellt werden. Für die Umschuldung muss
der Kreditnehmer die Kündigungsfristen seiner Kredite beachten. Für Kredite mit einem variablen
Zins besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, für Festzinskredite ist eine Kündigungsfrist
von 6 Monaten vor Ablauf der Zinsbindungsfrist vorgesehen. Wird der Kredit vor Ablauf der
Zinsbindungsfrist gekündigt, berechnet die kreditgebende Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, die
den Zinsverlust ausgleichen soll. In diesem Fall ist zu prüfen, ob eine Umschuldung Sinn macht oder
die Vorfälligkeitsentschädigung
die künftige Zinsersparnis nicht ausgleicht.
Die Umschuldung für ein Unternehmen ist meist Teil eines Sanierungskonzeptes, um dem Unternehmen
einen besseren Handlungsspielraum zu verschaffen. Die Umschuldung muss nicht zwingend einen Kreditgeberwechsel
zur Folge haben. Als Umschuldung werden auch Zinsanpassungen bezeichnet, zum Beispiel wenn ein
Festzinskredit in einen variablen
Kredit umgewandelt wird oder anders herum.
Die Umschuldung löst selbstverständlich keine finanziellen Engpässe, sondern kann lediglich die
Verbindlichkeiten senken. Eine Schuldenbefreiung ist eine Umschuldung nicht. Mit der Umschuldung
sollte sowohl der Privatschuldner als auch der Unternehmensschuldner seine finanziellen Verhältnisse
prüfen und gegebenenfalls Umstrukturierungen vornehmen, um künftig finanzielle Freiräume zu schaffen.
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