Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Umschuldung


Der Zweck einer Umschuldung liegt in erster Linie in der Entlastung des Schuldners und einer Verbesserung seiner finanziellen Verhältnisse. Die Umschuldung hat in der Regel den Sinn die Zinslast zu minimieren und/oder verschiedene Gläubiger zu einem Gläubiger zusammen zu führen. Unterschieden wird zwischen privaten Umschuldungen und gewerblichen Umschuldungen.

Die Umschuldung für Privatpersonen hat in erster Linie den Zweck die Zinsbelastung zu senken und/oder verschiedene Gläubiger zu einem Gläubiger zusammen zu fassen und so den Überblick der finanziellen Verhältnisse zu verbessern. Möglicherweise wurde auch ein recht teurer Kredit aufgenommen, dessen Zinslast die Verhältnisse des Schuldners übermäßig belasten. In diesem Fall wird versucht den teuren Kredit mit einem günstigeren Kredit zu tilgen. Auf dem Weg der Umschuldung kann eine Verbesserung der Bonität des Schuldners hergestellt werden. Für die Umschuldung muss der Kreditnehmer die Kündigungsfristen seiner Kredite beachten. Für Kredite mit einem variablen Zins besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, für Festzinskredite ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vor Ablauf der Zinsbindungsfrist vorgesehen. Wird der Kredit vor Ablauf der Zinsbindungsfrist gekündigt, berechnet die kreditgebende Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, die den Zinsverlust ausgleichen soll. In diesem Fall ist zu prüfen, ob eine Umschuldung Sinn macht oder die Vorfälligkeitsentschädigung die künftige Zinsersparnis nicht ausgleicht.

Die Umschuldung für ein Unternehmen ist meist Teil eines Sanierungskonzeptes, um dem Unternehmen einen besseren Handlungsspielraum zu verschaffen. Die Umschuldung muss nicht zwingend einen Kreditgeberwechsel zur Folge haben. Als Umschuldung werden auch Zinsanpassungen bezeichnet, zum Beispiel wenn ein Festzinskredit in einen variablen Kredit umgewandelt wird oder anders herum.

Die Umschuldung löst selbstverständlich keine finanziellen Engpässe, sondern kann lediglich die Verbindlichkeiten senken. Eine Schuldenbefreiung ist eine Umschuldung nicht. Mit der Umschuldung sollte sowohl der Privatschuldner als auch der Unternehmensschuldner seine finanziellen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls Umstrukturierungen vornehmen, um künftig finanzielle Freiräume zu schaffen.



Vorherige Seite: Überziehungskredit Nächste Seite: Lexikon V


zurück zur Übersicht