A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Von einer Überschuldung spricht man, wenn der Kreditnehmer dauerhaft nicht mehr in der Lage
ist seinen Kredit oder seine Kredite zu bedienen und die Ausgaben die Einnahmen langfristig übersteigen.
Die Bezeichnung Überschuldung wird für natürliche Personen verwendet. Häufig verbirgt sich hinter
einer Überschuldung nicht nur die finanzielle Unfähigkeit Kredite zu bedienen, sondern auch die
Möglichkeit den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Überschuldung kann durch verschiedene
Ursachen ausgelöst werden. Eine sehr häufige Begründung liegt in einer plötzlichen Arbeitslosigkeit.
Eine weitere Begründung in einer plötzlich auftretenden Krankheit, die es über einen längeren Zeitraum
nicht mehr möglich macht der Arbeit nachzugehen. Eine weitere sehr häufige Ursache für die Überschuldung
privater Haushalte ist ein falsches Wirtschaften. In den letzten Jahren sind vor allem immer mehr
junge Menschen betroffen, die mit Ratenkrediten, Autokredit
und Handyverträgen in die Schuldenfalle geraten.
Ist es zu einer Überschuldung gekommen und können Gläubiger nicht mehr bedient und leiden möglicherweise
sogar finanzielle Verpflichtungen bezüglich des täglichen Lebens, sollte der Schuldner schnellstmöglich
handeln. In nahezu jeder Stadt, mindestens aber jeder nächstgrößeren Stadt, ist eine Schuldnerberatung
ansässig. Die Schuldnerberatung sortiert zuerst einmal die finanziellen Angelegenheiten und zeigt dem
Schuldner unter Umständen Möglichkeiten des Sparens auf. Dazu zählen zum Beispiel Verträge die gekündigt
werden können oder mit dem Haushaltsgeld sparsamer umzugehen. Im nächsten Schritt wird meist versucht
ein Vergleich mit den Gläubigern anzustreben. In einem Vergleich bietet man dem Gläubiger
eine bestimmte Summe an, die in monatlichen Raten bezahlt wird. Diese Summe liegt in der Regel deutlich
unter der Schuldsumme. Stimmt der Gläubiger dem Vergleich nicht zu und lässt sich der Schuldenberg nicht
abbauen, weil auch sonst niemand finanzielle Mittel bereitstellen kann, kommt es zur Privatinsolvenz.
Überschuldungen treten auch bei Gewerbetrieben auf. Die Vorgehensweise unterscheidet sich hier je nach
Unternehmensform. Handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft wird ein Konkursverfahren eingeleitet,
handelt es sich um Gesellschaften, müssen die Gesellschafter nach einer gewissen Zeit eine Insolvenz
beantragen.
Vorherige Seite: Lexikon U | Nächste Seite: Überziehung |