Kreditlexikon

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Treuhandauszahlung


Treuhandauszahlungen bezeichnen Auszahlungen an vertrauenswürdige dritte Personen, in der Regel an einen Notar oder einen Rechtsanwalt, der in diesem Fall den Treuhänder darstellt. Treuhandauszahlungen kommen in Kreditgeschäften oder bei Immobiliengeschäften zum Tragen kommen. Das treuhänderisch ausgezahlte Geld wird auf ein so genanntes Notaranderkonto überwiesen, auf das nur der Notar Zugriff hat. Erst wenn beide Vertragsparteien ihre Pflicht erfüllt haben, ist der Notar berechtigt das Geld an die berechtigte Person auszuzahlen. Mit der Treuhandauszahlung will man vermeiden, dass ein Geschäftspartner seine Pflicht erfüllt hat, das Geld bezahlt hat, der andere Geschäftspartner aber seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.

So kann beispielsweise die kreditgebende Bank im Zuge einer Baufinanzierung die Darlehenssumme als Treuhandauszahlung veranlassen, bis der Eintrag im Grundbuch vollständig abgeschlossen ist. Mit dem Grundbucheintrag wird der Kredit abgesichert und die Bank erwirbt das Recht der Verwertung des Grundstücks, falls der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät. Damit aber der Kreditnehmer die Darlehenssumme nicht unrechtmäßig verwendet, verbleibt diese so lange auf dem Notaranderkonto bis der Grundbucheintrag rechtskräftig eingetragen wurde. In der Zwischenzeit könnte der Darlehensnehmer aber beispielsweise Baumaßnahmen einleiten, da er nachweisen kann, dass sich die Darlehenssumme bereits auf dem Notaranderkonto befindet. So lässt sich der Baubeginn vorziehen und die Wartezeit verkürzen.

Die Treuhandauszahlung wird außerdem bei Kreditablösungen zwischen zwei Banken angewendet. Soll auf Wunsch des Kreditnehmers ein besicherter Kredit abgelöst werden, kann die neue kreditgebende Bank eine Treuhandauszahlung veranlassen, bis die ablösende Bank die Kreditsicherheit übertragen hat. Diese wiederum profitiert ebenfalls von der Treuhandauszahlung, denn sie kann sich sicher sein nach der Sicherheitenübergabe auch die Kreditsumme zu erhalten.



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