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Treuhandauszahlungen bezeichnen Auszahlungen an vertrauenswürdige dritte Personen, in der
Regel an einen Notar oder einen Rechtsanwalt, der in diesem Fall den Treuhänder darstellt.
Treuhandauszahlungen kommen in Kreditgeschäften oder bei Immobiliengeschäften zum Tragen kommen.
Das treuhänderisch ausgezahlte Geld wird auf ein so genanntes Notaranderkonto überwiesen, auf das
nur der Notar Zugriff hat. Erst wenn beide Vertragsparteien ihre Pflicht erfüllt haben, ist
der Notar berechtigt das Geld an die berechtigte Person auszuzahlen. Mit der Treuhandauszahlung
will man vermeiden, dass ein Geschäftspartner seine Pflicht erfüllt hat, das Geld bezahlt hat,
der andere Geschäftspartner aber seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.
So kann beispielsweise die kreditgebende Bank im Zuge einer Baufinanzierung die Darlehenssumme
als Treuhandauszahlung veranlassen, bis der Eintrag im Grundbuch vollständig abgeschlossen ist.
Mit dem Grundbucheintrag wird der Kredit abgesichert und die Bank erwirbt das Recht der Verwertung
des Grundstücks, falls der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät. Damit aber der Kreditnehmer
die Darlehenssumme nicht unrechtmäßig verwendet, verbleibt diese so lange auf dem Notaranderkonto
bis der Grundbucheintrag rechtskräftig eingetragen wurde. In der Zwischenzeit könnte der
Darlehensnehmer aber beispielsweise Baumaßnahmen einleiten, da er nachweisen kann, dass sich die
Darlehenssumme bereits auf dem Notaranderkonto
befindet. So lässt sich der Baubeginn vorziehen und die Wartezeit verkürzen.
Die Treuhandauszahlung wird außerdem bei Kreditablösungen zwischen zwei Banken angewendet. Soll
auf Wunsch des Kreditnehmers ein besicherter Kredit abgelöst werden, kann die neue kreditgebende
Bank eine Treuhandauszahlung veranlassen, bis die ablösende Bank die Kreditsicherheit übertragen
hat. Diese wiederum profitiert ebenfalls von der Treuhandauszahlung, denn sie kann sich sicher sein
nach der Sicherheitenübergabe auch die Kreditsumme zu erhalten.
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