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Handelt es sich bei einem Geschäft um einen sehr hohen Wert und wollen sich beide Geschäftspartner
so gut wie möglich gegen Risiken absichern, dann kann ein Treuhandauftrag eingerichtet werden. Der
Treuhandauftrag wird an einen Rechtsanwalt oder Notar gegeben, der sich treuhänderisch für beide
Geschäftsparteien einsetzt. Der Treuhänder soll vermeiden, dass der eine Geschäftspartner Geld
oder Sachwerte in großem Umfang erhält, der andere Geschäftspartner aber seine Leistung nicht
erbringt. Der Treuhandauftrag vermeidet genau diese Situation. Der Treuhänder nimmt die Sache, das
Geld oder andere Werte im Empfang und verwaltet diese so lange treuhänderisch, bis der andere
Geschäftspartner seine Leistung ebenfalls erbracht hat. Während dieser Zeit kann der zweite
Geschäftspartner nicht auf den Wert zugreifen. Würde er dann seine Leistung nicht erbringen, erhält
der Geschäftspartner seinen Wert zurück, erleidet aber unter keinen Umständen einen finanziellen Verlust.
Der Treuhandauftrag hat im Zuge größerer Kreditablösungen ebenfalls eine wichtige Bedeutung. Handelt
es sich um ungesicherte Kredite, wird die Ablösung kein größeres Problem darstellen. Da aber größere
Kreditsummen in der Regel immer besichert werden, soll mit dem Treuhandauftrag im Zuge der Kreditablösung
sichergestellt werden, dass die Bank die Sicherheiten auch tatsächlich an die neue kreditgebende Bank
überträgt. Die Überweisung der Ablösesumme erfolgt also mittels Treuhandauftrag, die Übermittlung der
Kreditsicherheiten ebenfalls. Erst wenn die ablösende Bank ordnungsgemäß die Kreditsicherheiten
übermittelt hat, erhält sie im Gegenzug auch die abzulösende Kreditsumme. Anders herum erhält die
neue kreditgebende Bank erst die Kreditsicherheiten, wenn sie die abzulösende Kreditsumme überwiesen
hat. Zunächst geht sowohl die Kreditsumme als auch die Kreditsicherheit an den Treuhänder und dieser
gibt jeweils beide Vertragsbestandteile weiter, wenn beide Geschäftsparteien ihre Bedingungen
erfüllt haben.
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