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Die Tilgungsstreckung wird überwiegend für Baudarlehen mit hohen Kreditsummen und langen Laufzeit
angewandt. Gemeint ist mit dem Begriff Tilgungsstreckung die Verlängerung der Laufzeit. Gerade bei
Krediten mit langen Laufzeiten kann es immer passieren, dass in der Zwischenzeit ein finanzieller
Engpass entsteht. Die Tilgungsstreckung kann mittels einer Reduzierung der Tilgungsrate geschehen
oder auch durch eine tilgungsfreie Zeit. Welche der beiden Varianten sinnvoller ist und vom Kreditgeber
genehmigt wird, kann der Kreditnehmer nur individuell mit seinem Kreditgeber vereinbaren. Möglich ist
auch die Aufnahme eines weiteren Darlehens. Zu beachten ist bei der Inanspruchnahme der Tilgungsstreckung,
dass sich das Darlehen immer verteuert. Bedingt durch die Verlängerung der Laufzeit, steigen auch die
Zinsen. Damit wird der Kredit insgesamt teuer und der
Kreditnehmer muss sich unbedingt überlegen, ob sich die Tilgungsstreckung wirklich lohnt.
Für Baufinanzierung wird eine Tilgungsstreckung häufig direkt im Kreditvertrag vereinbart. Allerdings
wird während der Tilgungsstreckung mit tilgungsfreien Jahren die Tilgung nicht komplett ausgesetzt,
sondern nur der Tilgungssatz. Die Tilgung der Zinsen
läuft auch während der Tilgungsstreckung weiter. Ist die Tilgungsstreckung nicht im Kreditvertrag
vereinbart, ist der Kreditnehmer damit auch immer auf den guten Willen des Kreditgebers angewiesen. Bei
Krediten mit langen Laufzeiten empfiehlt es sich daher die Tilgungsstreckung direkt im Kreditvertrag
festzuhalten, so dass die Inanspruchnahme später nur noch eine Formsache ist, aber nicht vom guten Willen
des Kreditgebers abhängt. In jedem Fall sollte der Kreditnehmer die zusätzlichen Kosten, die bei der
Tilgungsstreckung entstehen genau ausrechnen und überlegen, ob es nicht eine andere Alternative zur
Tilgungsstreckung gibt. Je nachdem welchen Zeitraum die Tilgungsstreckung umfasst, muss der Darlehensnehmer
nicht nur die zusätzlichen Kosten beachten, sondern auch den Zeitraum, um den sich die Laufzeit nach
hinten verlagert, so dass trotz Tilgungsstreckung der Kredit vor Beginn des Rentenalters getilgt ist.
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