Kreditlexikon

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Tilgungsstreckung


Die Tilgungsstreckung wird überwiegend für Baudarlehen mit hohen Kreditsummen und langen Laufzeit angewandt. Gemeint ist mit dem Begriff Tilgungsstreckung die Verlängerung der Laufzeit. Gerade bei Krediten mit langen Laufzeiten kann es immer passieren, dass in der Zwischenzeit ein finanzieller Engpass entsteht. Die Tilgungsstreckung kann mittels einer Reduzierung der Tilgungsrate geschehen oder auch durch eine tilgungsfreie Zeit. Welche der beiden Varianten sinnvoller ist und vom Kreditgeber genehmigt wird, kann der Kreditnehmer nur individuell mit seinem Kreditgeber vereinbaren. Möglich ist auch die Aufnahme eines weiteren Darlehens. Zu beachten ist bei der Inanspruchnahme der Tilgungsstreckung, dass sich das Darlehen immer verteuert. Bedingt durch die Verlängerung der Laufzeit, steigen auch die Zinsen. Damit wird der Kredit insgesamt teuer und der Kreditnehmer muss sich unbedingt überlegen, ob sich die Tilgungsstreckung wirklich lohnt.

Für Baufinanzierung wird eine Tilgungsstreckung häufig direkt im Kreditvertrag vereinbart. Allerdings wird während der Tilgungsstreckung mit tilgungsfreien Jahren die Tilgung nicht komplett ausgesetzt, sondern nur der Tilgungssatz. Die Tilgung der Zinsen läuft auch während der Tilgungsstreckung weiter. Ist die Tilgungsstreckung nicht im Kreditvertrag vereinbart, ist der Kreditnehmer damit auch immer auf den guten Willen des Kreditgebers angewiesen. Bei Krediten mit langen Laufzeiten empfiehlt es sich daher die Tilgungsstreckung direkt im Kreditvertrag festzuhalten, so dass die Inanspruchnahme später nur noch eine Formsache ist, aber nicht vom guten Willen des Kreditgebers abhängt. In jedem Fall sollte der Kreditnehmer die zusätzlichen Kosten, die bei der Tilgungsstreckung entstehen genau ausrechnen und überlegen, ob es nicht eine andere Alternative zur Tilgungsstreckung gibt. Je nachdem welchen Zeitraum die Tilgungsstreckung umfasst, muss der Darlehensnehmer nicht nur die zusätzlichen Kosten beachten, sondern auch den Zeitraum, um den sich die Laufzeit nach hinten verlagert, so dass trotz Tilgungsstreckung der Kredit vor Beginn des Rentenalters getilgt ist.



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