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Tilgungshypotheken werden meist von Sparkassen, Hypothekenbanken und Realkreditinstituten vergeben. Eine
Hypothek bezeichnet ein Darlehen, in dem der Schuldner während der gesamten Laufzeit gleichbleibend
Jahresleistungen tilgt. Die Jahresleistung setzt sich zusammen aus dem Tilgungsanteil des Darlehens und
dem Zinsanteil. Die Tilgungshypothek wird häufiger als Annuitätendarlehen
bezeichnet. Kapital und Zinsschuld verringern sich gleichbleibend während der Laufzeit, damit wächst
der Anteil der Tilgung an der Annuität ständig, der zu zahlende Zinsanteil verringert sich jedoch
während der Laufzeit, da die Annuität sinkt. Vereinfacht ausgedrückt: Während der Tilgung eines
Annuitätendarlehens verringert sich mit der Tilgung der Kreditsumme, die Kreditsumme. Dementsprechend sinkt
auch der Zinsanteil, der sich jeweils an der Höhe der Annuität berechnet. Da die Rate jedoch während
der gesamten Laufzeit gleichbleibend hoch ist, steigt der Tilgungsanteil der Annuität.
Mit der Tilgungshypothek sichert der Kreditgeber die Kreditsumme ab, da er mit der Hypothek
ein Verwertungsrecht der Immobilie erhält, sofern der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt. Die Hypothek gibt dem Kreditgeber das Recht die Immobilie zu veräußern, um die noch
ausstehende Kreditschuld zu begleichen. In den letzten Jahren ist die Hypothek vermehrt der Grundschuld
gewichen. Mit der Hypothek erlischt sofort nach endgültiger Tilgung das Verwertungsrecht des Gläubigers.
Möchte der Kreditnehmer erneut einen Kredit aufnehmen und seine Immobilie als Sicherheit angeben, muss
die Hypothek erneuert werden. Mit der Grundschuld bleibt das Verwertungsrecht jedoch bestehen und die
Immobilie kann ohne Weiteres als Kreditsicherheit herangezogen werden, wenn der Kreditnehmer die Grundschuld
nicht löschen lässt. Da dieser Weg einfacher und unbürokratischer ist, wird heute überwiegend die
Grundschuld als Kreditsicherheit eingesetzt und kann so später als Kreditsicherheit für Modernisierungs-,
Umbau-, oder Sanierungsmaßnahmen herangezogen werden.
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